Kindergeld in der Ausbildung? Das musst Du beachten

Kindergeld in der Ausbildung? Das musst Du beachten

 Was ist Kindergeld und wem steht es zu?

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung, die der Staat Familien für ihre Kinder überweist. Es ist ein allgemein verbreiteter Irrglaube unter Jugendlichen, dass das Kindergeld ihnen zusteht. Deine Eltern bekommen Geld dafür, dass sie für Deinen Unterhalt sorgen. Das bedeutet, der Staat entlastet sie mit dieser Zahlung. Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte für Kinder in ihrem Haushalt.  Im Kindergeldgesetz ist der Anspruch folgendermaßen geregelt:

  • Leibliche Kinder und im ersten Grad verwandte Kinder (womit also adoptierte Kinder dazu zählen)
  • Stiefkinder und Enkelkinder, die vom Antragsteller in seinem Haushalt aufgenommen wurden
  • Pflegekinder, die in den Haushalt aufgenommen wurden , sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Das bedeutet, dass das Pflegekind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde, sondern ein familienähnliches Verhältnis auf lange Dauer besteht. Wichtig in diesem Zusammenhang: ein Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht vorhanden sein.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

  • In Deutschland bekommen Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro monatlich
  • Für das dritte Kind erhalten Eltern 196 Euro
  • Jedes weitere Kind wird mit 221 Euro im Monat bezuschusst

Das gilt übrigens unabhängig vom Einkommen. Mit der Höhe des Kindergeldes steht Deutschland im internationalen Vergleich gut da – in Frankreich bekommen Eltern erst ab dem zweiten Kind Geld. Zusätzlich zum Kindergeld gibt es einen Kinderzuschlag für schlechter verdienende Eltern, der bis zu 160 Euro im Monat beträgt.

Antrag auf Kindergeld stellen: Was muss man beachten?

Eltern können das ihnen zustehende Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Beantragung sollte so früh wie möglich nach der Geburt des Kindes umgesetzt werden. Dazu müssen die Eltern zuerst einen Antrag online ausfüllen, die Formulare sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Dann ist der ausgefüllte Antrag vorab verschlüsselt an die Familienkasse zu übermitteln und anschließend auszudrucken. Sobald ihn die Eltern unterschrieben haben, wird der Antrag nochmals per Post an die Kasse gesendet.

Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Familienkasse solange weiter, bis es Veränderungen in der Familiensituation gibt. Wenn die Familie zum Beispiel umzieht, ist die neue Anschrift sofort mitzuteilen. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zahlt die Kasse mindestens. Seit 2016 muss die Steueridentifikationsnummer der Eltern und der Kinder an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden.

Hat man über 18 einen Anspruch auf Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes bekommen alle Familien Kindergeld, danach müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen und haben unter Umständen noch länger Anspruch auf die Zahlung. Kinder, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und keinen Arbeitsplatz erhalten, bekommen bis zum 21. Geburtstag das volle Kindergeld. Sind die Kinder ab 18 noch in der Ausbildung oder im Studium, bekommen sie das Geld bis zu ihrem 25. Lebensjahr. Allerdings muss der Studienerfolg jedes Jahr nachgewiesen werden. Wenn Du noch ohne Ausbildungsplatz sein solltest, erhalten Deine Eltern den vollen Betrag bis zu deinem 25. Lebensjahr. Wichtig ist, dass Du keiner Arbeit nachgehst, die über 20 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Du darfst trotzdem geringfügig arbeiten, außerdem gilt die Regelung nicht, wenn die höhere Arbeitszeit für Deine Ausbildung wichtig ist (z.B. Praktikum).

Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, bekommen das Geld sogar nach ihrem 25. Lebensjahr.

Kindergeld während der zweiten oder weiterführenden Ausbildung

Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld nach Beendigung der Lehre oder des Studiums nicht mehr ausgezahlt wird. Eine weitere Zahlung ist möglich, wenn Du eine Zweitausbildung machst und währenddessen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Zum Beispiel entschied ein Gericht  2013, dass beim dualen Studium weiter Kindergeld gezahlt wird. Ein Masterstudium kann ebenfalls als einheitliche Ausbildung gezählt werden, wenn es inhaltlich zum Bachelorstudium passt. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, zusätzliche Informationen über die Zahlung von Bafög einzuholen. Du möchtest noch mehr über deine finanziellen Möglichkeiten während der Ausbildung erfahren? Dann wirf‘ einen Blick in unseren Ausbildungsguide!

 

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