Ausbildung mit Kind – was gibt es zu beachten?

Ausbildung mit Kind – was gibt es zu beachten?

Du möchtest eine Ausbildung beginnen, doch bist bereits Mutter und fragst Dich, wie Du beiden Aufgaben gerecht werden sollst? Oder Du steckst schon mitten in der Ausbildung und plötzlich steht Nachwuchs an? Das ist kein Problem, denn Kind und Ausbildung lassen sich auch parallel stemmen. Wichtig ist nur, dass Du Dich gut informierst und organisierst.

Ausbildung und Teilzeitausbildung für Mütter

Eine der Möglichkeiten, Deinem Nachwuchs gerecht zu werden und gleichzeitig eine Lehre zu absolvieren, ist die Teilzeitausbildung.  Bei dieser Art der Ausbildung wird die wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb verkürzt – meist auf 20 bis 35 Stunden. Der Berufsschulunterricht und  Lehrgänge finden in Vollzeit statt.

Der Vorteil ist, dass die Teilzeitausbildung grundsätzlich nicht dazu führt, dass Du Deine Ausbildung verlängern musst; dies kann nur bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit unter 25 Stunden der Fall sein. Dann kann sich die Lehre je nach Einzelfall um ein halbes oder ganzes Jahr verlängern. Grundsätzlich ist solch eine Teilzeitausbildung in allen anerkannten Berufen mit dualem System möglich und besonders für junge Mütter geeignet.

Ausbildung mit Kind für Alleinerziehende

In Vollzeit eine Lehre zu absolvieren, ist für junge Frauen mit Kind und ohne Partner nahezu unmöglich. Denn die Berufsschule besuchen, bis zum Nachmittag voll konzentriert im Betrieb arbeiten und wenn die Kinder im Bett liegen noch lernen, ist kaum zu schaffen.

Wenn Du alleinerziehend bist, wäre für Dich die Teilzeitausbildung die beste Möglichkeit. So kannst Du Deine Ausbildungsstunden im Betrieb optimal anpassen. Wichtig ist es, dass Du mit Deinem Ausbildungsunternehmen offen über die Situation sprichst.

Welche ist die beste Ausbildung mit Kind?

Die EINE beste Ausbildung für Mütter zu benennen, ist recht schwierig. Jedoch gibt es einige Lehrstellen, die sich besonders für junge Eltern eignen. Hier drei Beispiele, die Dir einen Überblick über Deine zahlreichen Möglichkeiten geben:

Kaufmann/frau für Büromanagement

  • Diese Ausbildung im kaufmännischen Bereich ist universell. Du kümmerst dich dabei um die Buchhaltung im Betrieb, schreibst Texte und Briefe, bearbeitest Kundenanliegen, übernimmst Telefondienste und alle weiteren Tätigkeiten, die sonst noch in einem Büro anfallen können. Der Vorteil bei dieser Ausbildung ist, dass solche Fachkräfte in allen Branchen gebraucht werden und die Chancen auf eine Ausbildung und später auch einen Job sehr gut stehen. Hinzu kommt, dass viele Bürofachkräfte in Teilzeit arbeiten.

Erzieher/in

  • Die Ausbildung zur Erzieherin ist eine der beliebtesten unter den Teilzeitausbildungen. Ist die Lehre erfolgreich absolviert, dann können Erzieher/innen in Kitas, Kinderkrippen, Horten oder anderen Einrichtungen tätig werden. Da Du quasi „an der Quelle“ arbeitest, kannst Du sehr flexibel reagieren, wenn Du Dein Kind unterbringen musst – auch bei Krankheit!

Verkäufer/in

  • Eine Lehre zum Verkäufer/Verkäuferin ist bei Teilzeit-Azubis ebenfalls sehr beliebt. Die Aufgaben umfassen beispielsweise das Einsortieren und Auffüllen von Waren, die Kundenberatung und das Kassieren. Der größte Vorteil dieser Ausbildung ist, dass Du sie innerhalb von zwei Jahren absolvieren kannst. Außerdem stehen die Chancen auf eine Lehrstelle und später einen Job sehr gut, denn freundliche und zuverlässige Verkäufer werden nahezu immer und überall gesucht.

Deine Rechte und Pflichten bei einer Ausbildung mit Kind

Wenn Du eine Ausbildung absolvierst und schwanger wirst oder bereits Mutter bist und eine Ausbildung startest, dann hast Du besondere Rechte und Pflichten. In der Schwangerschaft ist körperliche Anstrengung beispielsweise zu vermeiden. Ab dem sechsten Monat Deiner Schwangerschaft darfst Du deshalb nicht mehr länger als vier Stunden pro Tag stehen und prinzipiell nicht mehr als acht Stunden arbeiten.

Im Gegenzug bist Du unter anderem verpflichtet, Deinen Ausbildungsbetrieb so früh wie möglich darüber zu informieren, dass Du Nachwuchs erwartest. Auszubildende mit Kind können bei Krankheit ihrer Kleinen 20 Tage pro Jahr freigestellt werden. Jedoch ist es auch hier wichtig, dass die Kommunikation mit der Lehrstätte gut und zügig funktioniert.

Mutterschutz während der Ausbildung

Der Mutterschutz für Auszubildende (und auch grundsätzlich) greift spätestens sechs Wochen vor der Geburt. Das bedeutet, dass Du in dieser Zeit von der Arbeit befreit bist und frühestens wieder acht Wochen nach der Entbindung die Arbeit fortsetzen musst. In dieser Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Doch bereits vor diesen sechs Wochen vor Entbindung kann es sein, dass Du den Mutterschutz in Anspruch nehmen kannst. Alles, was Deine oder die Gesundheit Deines Kindes gefährden könnte, ist schließlich zu vermeiden. Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir in dieser Hinsicht entgegenkommen, etwa Dich in anderen Abteilungen einsetzen, Dir eine Liege zum Ausruhen zur Verfügung stellen oder eine Schwangerschaftsvertretung für Dich finden.

Finanzielle Unterstützung bei einer Ausbildung mit Kind

Müttern und Vätern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen, steht Elterngeld zu. Auch Auszubildende haben einen Anspruch darauf. Falls Du noch minderjährig und in Ausbildung bist, haben sowohl Du als auch Dein Kind einen Anspruch auf Kindergeld. Bei Eltern, die nicht viel verdienen, ist sogar noch ein Kinderzuschlag drin. Außerdem ist der Vater des Kindes verpflichtet, für seinen Sprössling wie auch die Kindsmutter Unterhalt zahlen. Tut er das nicht, kannst Du als Alleinerziehende beispielsweise einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Zudem kannst Du Ausbildungsförderung bekommen. Junge Mütter in Ausbildung können während ihrer Lehre außerdem einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz beantragen. Möchtest Du noch mehr über Deine finanziellen Möglichkeiten erfahren? Dann wirf einen Blick in unseren Ausbildungsguide zum Thema Finanzen für Azubis.

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