Ausbildung in Teilzeit: So funktioniert‘s

Ausbildung in Teilzeit: So funktioniert‘s

Ohne Arme keine Kekse – oder: Ohne abgeschlossene Berufsausbildung keine echte Perspektive. Klingt fies, aber kann tatsächlich so laufen. Gerade für junge Eltern oder junge Erwachsene, die Angehörige pflegen, war dies lange Zeit ein Riesenproblem, denn für sie ist eine Vollzeitausbildung meist nicht machbar. Leider immer noch viel zu wenig bekannt, aber wahr: Seit 2005 ist es möglich, eine duale Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Könnte das vielleicht gerade die perfekte Lösung für Dich sein? Wir von azubify.de erklären Dir, worauf es bei der Ausbildung in Teilzeit ankommt.

Was ist das eigentlich genau: Ausbildung in Teilzeit?

Gedacht ist diese Variante der dualen Ausbildung für alle, die eine normale Vollzeitausbildung aus unterschiedlichsten Gründen nicht schaffen würden. Die relativ neue Option der Ausbildung in Teilzeit, festgeschrieben im Berufsbildungsgesetz (§ 8 BBIG) und in der Handwerksordnung (§ 27 HwO), wird aber noch vergleichsweise wenig genutzt. Die stetig steigenden Zahlen jedoch sprechen für sich. Im Jahr 2016 waren es 0,4 % der Azubis, die laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und Initiative „Jobstarter“ des Bundesbildungsministeriums (BMBF) die Chance nutzten.

Bei einer Ausbildung in Teilzeit, die allerdings nur bei einem berechtigten Interesse ermöglicht werden kann, wird entweder die tägliche oder die wöchentliche Ausbildungszeit reduziert. Eine weitere Voraussetzung ist zudem: Das Ausbildungsziel muss in diesem verkürzten Zeitraum noch zu erreichen sein. Der Berufsschulunterricht muss jedoch meist aus organisatorischen Gründen ganz normal in Vollzeit erfolgen.

Die Vorteile:

  • Ausbildung und Familie lassen sich gut miteinander vereinbaren
  • es ist Chancengleichheit gegeben
  • geringere Abbrecherquote

Für wen ist diese Ausbildungsform geeignet?

Grundsätzlich für alle. Allerdings lässt sich die flexible Arbeitszeit meist bei kaufmännischen Tätigkeiten besser realisieren. Im handwerklichen Bereich werden durch das Arbeiten auswärts auf Baustellen oder beim Kunden möglicherweise Grenzen gesetzt. Manche Betriebe schätzen aber gerade die Flexibilität solcher Azubis.

Das sind die Voraussetzungen

Wen eine Ausbildung in Teilzeit die Lösung für Dich sein könnte, weil Du eine Doppelbelastung hast, dann solltest Du Dich zunächst einmal mit Deinem Betrieb abstimmen. Denn ihr müsst den Antrag gemeinsam bei der zuständigen Handwerks-, Industrie- oder Landwirtschaftskammer stellen. Wichtige Vereinbarungen, etwa zur neuen Arbeitszeit, sind unbedingt im Ausbildungsvertrag zu fixieren.

Ein berechtigtes Interesse hilft: der Beantragungsprozess

Ganz wesentlich für eine erfolgreiche Beantragung ist, dass von Deiner Seite aus ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Denn eine Ausbildung in Teilzeit ist nur Personen vorbehalten, bei denen eine deutlich größere Belastung vorliegt.

Ausbildungszeit und -dauer: hier ist einiges möglich

Je nach individuellen zeitlichen Möglichkeiten ist im Hinblick auf die konkret zu arbeitende Stundenzahl einiges machbar – zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Hier zählt die Absprache mit Deinem Ausbilder. Mit ihm klärst Du auch, an welchen Tagen Du wie lange arbeitest. Die Berufsschule wird von den Regelungen nicht berührt, die verkürzte Arbeitszeit gilt nur für den Betrieb.

Im Großen und Ganzen gibt es vor allem zwei grundsätzliche Optionen:

  • Wenn Du mindestens 25 Stunden/Woche (inkl. Berufsschule) tätig bist, kann die Ausbildung in der normalen Zeit beendet werden.
  • Wenn Du 20-24 Stunden/Woche (inkl. Berufsschule) tätig bist, verlängert sich die Ausbildung um ca. 6 Monate, maximal um 1 Jahr.

In Bezug auf die Ausbildungsdauer kann die schulische Vorbildung entscheidend sein. Übrigens: Der Urlaubsanspruch entspricht dem einer Vollzeitausbildung – wenn nur die tägliche Arbeitszeit reduziert wird.

Die Vergütung

In Bezug auf die Vergütung bestehen keine einheitlichen Vorgaben. Vom BIBB etwa wird geraten, das gleiche Gehalt wie bei einer Vollzeitausbildung zu zahlen. In der Regel wird aber eher anteilig vergütet. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, auf zusätzliche finanzielle Leistungen zurückgreifen. Je nachdem können Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Frage kommen. Eltern erhalten zudem Kindergeld.

Hier kannst Du Dich informieren

Möchtest Du gerne mehr hierüber erfahren? Gute Anlaufstellen sind die örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

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