Besonderheit der Pandemie: Homeoffice als Azubi

Besonderheit der Pandemie: Homeoffice als Azubi

Regelungen hier, Beschränkungen dort – Corona begleitet uns schon eine ganze Weile. Auf und ab schlagen die Wellen der Pandemie. Aktuell befinden wir uns inmitten der sogenannten Omikron-Welle. Das heißt, wieder gibt es schärfere Beschränkungen in allen Lebensbereichen. Dazu zählt auch die Arbeitswelt. Neben der 3G-Regelung ist Homeoffice-Pflicht hier das Stichwort. Doch was ist eigentlich mit den Auszubildenden eines Unternehmens? Dürfen beziehungsweise müssen diese ebenfalls von zuhause arbeiten?

Homeoffice während der Ausbildung

Vielleicht bist Du grade im Moment in dieser besonderen Situation und arbeitest als Azubi bereits aus dem Homeoffice heraus? Tatsächlich ist das erst durch die Corona-Pandemie möglich geworden. Denn grundsätzlich ist es für Auszubildende nicht vorgesehen oder erwünscht, wenn sie von Zuhause ihrer Arbeit nachzugehen. Denn laut §14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss Dein Ausbilder Dich anleiten und Deine Arbeit kontrollieren. Um dies zu gewährleisten, müssen in der Regel sowohl Du als auch der Ausbilder im Betrieb anwesend sein. Besondere Umstände erfordern jedoch besondere Maßnahmen. Deutschlandweit haben die Industrie- und Handelskammern deshalb dafür gesorgt, dass die gesetzliche Regelung gelockert wurde. Das heißt, auch Auszubildende dürfen aktuell das Büro in die eigenen vier Wände verlagern. Trotzdem gilt: Eine Dauerlösung sollte Homeoffice für Auszubildende nicht sein.

Du hast keinen Anspruch auf mobile Arbeit

Viele Deiner Freunde, die ebenfalls eine Ausbildung machen, arbeiten von zuhause? Nur Du musst Dich noch täglich auf ins Büro machen und fragst Dich vielleicht, ob Dir Homeoffice nicht auch zusteht. Die Antwort ist leider Nein. Denn trotz der derzeitigen Situation ist Dein Ausbildungsbetrieb nicht dazu verpflichtet, Dir als Auszubildender das mobile Arbeiten zu ermöglichen. Doch manchmal hilft es, das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber zu suchen. Vielleicht könnt ihr ja gemeinsam eine Lösung finden.

Was Du bei Deiner Ausbildung im Homeoffice beachten solltest

Die Arbeit mit nach Hause nehmen: Eigentlich genau das, was man vermeiden sollte. Denn die Krux an Deiner Ausbildung vom heimischen Schreibtisch aus ist, dass sich Freizeit und Arbeit schnell vermischen können. Es könnte sein, dass Dir das Abschalten nach Feierabend schwerer fällt oder Du Schwierigkeiten hast, Dich auf Deine Arbeitsaufgaben zu konzentrieren. Dabei, das zu verhindern, helfen Dir geregelte Arbeits- und Pausenzeiten.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Du mit Deinen Kollegen in Kontakt bleibst und Deine Ausbildungsziele nicht aus den Augen verlierst. Hierbei können zum Beispiel Tages- oder Wochenaufgaben, die von Deinem Ausbilder kontrolliert werden, hilfreich sein. To-Do-Listen können Dir dabei helfen, nicht den Überblick zu verlieren und im Chaos zu versinken.

Übrigens: Wenn Du mal etwas nicht weißt oder bei einer Aufgabe nicht weiterkommst, ist das keine Schande. Schließlich bist Du in der Ausbildung. Also scheu Dich nicht davor, Kollegen anzurufen und um Rat zu fragen.

Apropos Homeoffice in der Ausbildung: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Auszubildende. Wenn Du kein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzt, kannst Du für jeden Tag, den Du ausschließlich von zuhause gearbeitet hast, eine Pauschale von 5 Euro bei Deiner Steuererklärung für 2020 und 2021 ansetzen. Der maximale Betrag pro Kalenderjahr beträgt dabei 600 Euro.

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