Der Ausbildungsvertrag: Darauf solltest Du immer achten

Der Ausbildungsvertrag: Darauf solltest Du immer achten

Glückwunsch! Du hältst endlich Deinen Ausbildungsvertrag in den Händen! Aber vor der Unterschrift solltest Du Dir den Vertrag auf jeden Fall noch einmal aufmerksam durchlesen und checken, ob alles wie besprochen und rechtens ist. Wir von azubify.de verraten Dir, worauf Du unbedingt achten musst.

In der Regel bekommt man meist vorab schon eine mündliche Zusage vom Betrieb, doch so richtig verbindlich wird alles erst, wenn Du endlich den schriftlichen Ausbildungsvertrag in den Händen hast. Denn in Deutschland schreibt das § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hierfür die Schriftform vor. Die elektronische Form per E-Mail reicht bei einem Vertrag nicht aus.

Wer mit diesem Thema noch nicht vertraut ist, der fühlt sich von solchen Vertragswerken mit zahlreichen Paragraphen und juristischen Fachbegriffen oft überfordert. Das Team von azubify.de hat deshalb wichtige Punkte zusammengefasst, die Du unbedingt unter die Lupe nehmen solltest.

Gesetzliche Vorgaben: Was muss, das muss!

So ein Arbeitsvertrag folgt einem recht strengen Schema, das auch im Berufsbildungsgesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist. Du findest beispielsweise explizit aufgeführt, wer die sogenannten „Vertragspartner“ sind: Du und Dein Ausbildungsbetrieb bzw. der Ausbilder. Und natürlich gibt es jede Menge relevante inhaltliche Punkte. Denn der Vertrag dient dazu, die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzuschreiben.

Für Dich als Azubi ist es sehr wichtig, dass der Ausbildungsberuf sowie die Ausbildungsstätte schriftlich definiert werden. Prüfe das auf jeden Fall, damit Du nicht am Ende spontan 400 km entfernt tätig werden sollst!

Weitere Punkte im Ausbildungsvertrag sind:

  • Beginn und Ende der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit (bei Azubis beträgt diese höchstens vier Monate)
  • Arbeitszeit (diese beinhaltet die tägliche und wöchentliche Dauer sowie den Beginn der Arbeitszeit)
  • Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungstermin
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Gliederung der Berufsausbildung (meist erfolgt eine sachliche Gliederung nach Inhalten sowie eine zeitliche Gliederung der Ausbildungsabschnitte)
  • Sind Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte erforderlich, werden auch diese aufgelistet
  • Kündigung (die entsprechenden Bedingungen für eine Vertragsauflösung)

Hier solltest Du beim Vertragsschluss aufpassen

Nach dem Motto „Holzauge sei wachsam!“ solltest Du einen solch bedeutenden Vertrag nie ungeprüft unterschreiben. Denn es kann sein, dass spezielle Tarifverträge des Unternehmens oder auch eigene Betriebsvereinbarungen vorliegen. Entdeckst Du in Deinem Ausbildungsvertrag zum Beispiel ein niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub, als im Tarifvertrag festgelegt ist, dann hast Du ein Anrecht darauf, dass die vorteilhaftere Regelung auch für Dich gilt.

Entscheidend ist ebenso, dass der Vertrag vor Antritt Deiner Tätigkeit geschlossen wird. Das bedeutet, dass er von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Du solltest nicht anfangen zu arbeiten, ohne den Vertrag komplett unterschrieben vorliegen zu haben.

Nichtige Vereinbarungen: Das sind die No-Go‘s

Darüber hinaus gibt es auch Vereinbarungen, die gar nicht in einem Ausbildungsvertrag auftauchen dürfen. Solche Punkte sind gemäß § 12 Berufsbildungsgesetz festgelegt. Entdeckst Du sie trotzdem in Deinem Ausbildungsvertrag, so sind die entsprechenden Abschnitte ungültig, also nichtig. Der verbleibende Vertrag hat ungeachtet dessen weiterhin Bestand.

Passagen, bei denen Du unbedingt hellhörig werden solltest, sind etwa:

  • Wenn Vertragsstrafen festgesetzt werden, falls Du den Vertrag vorzeitig kündigst oder die Ausbildung gar nicht erst antrittst
  • Wenn Du für die Ausbildung bezahlen oder Kosten für einzelne Ausbildungsabschnitte und Zusatzkurse übernehmen sollst
  • Wenn Schadensersatzansprüche Deinerseits ausgeschlossen werden
  • Wenn Du gezwungen werden sollst, nach der Ausbildung in dem Betrieb weiter zu arbeiten
  • Wenn man Dir verbieten will, später bei der Konkurrenz tätig zu werden

Wie es nach der Unterschrift weiter geht

Nach Deiner Unterschrift muss der Ausbildungsvertrag noch an die zuständige Kammer geschickt werden. Also je nach Ausbildungsberuf beispielsweise an die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Hier wird das Vertragswerk noch einmal gründlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Des Weiteren wird kontrolliert, ob der Betrieb auch wirklich die Ausbildungsinhalte vermitteln kann. Von nun an übernimmt die jeweilige Kammer die Kontrolle, ob Deine Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Der registrierte und abgestempelte Vertrag wird Dir im Anschluss von Deinem Ausbilder ausgehändigt. Von nun an kannst Du endlich richtig durchstarten!

Bildcredit: Jovica Varga – https://stock.adobe.com

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