Hunde am Arbeitsplatz: Der Wau-Effekt bei der Ausbildung

Hunde am Arbeitsplatz: Der Wau-Effekt bei der Ausbildung

Stell Dir vor, Du schaust unter Deinen Schreibtisch und dort schläft friedlich Dein Hund. Zu schön, um wahr zu sein? Nein, das geht! Bei nahezu jedem zweiten Unternehmen in Deutschland sind Hunde am Arbeitsplatz erlaubt. Wie Du Deinen Arbeitgeber überzeugst und was Du bei der Ausbildung beachten solltest, das verraten wir von azubify.de in diesem Artikel.

Du bist ein absoluter Hundefan und hast sogar einen eigenen oder überlegst, ob Du Dir einen anschaffst? Eine super Idee, denn die Fellnasen sind eine echte Bereicherung. Man hat nicht nur jede Menge Spaß mit ihnen, sondern sie haben nachweislich positive Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Seele.

Hund bei der Arbeit: Geht das überhaupt?

Hunde brauchen nicht nur viel Auslauf, sondern möchten am liebsten rund um die Uhr mit ihrem Herrchen oder Frauchen zusammen sein – und spätestens da kapitulieren viele Hundefreunde. Sie fürchten, dass Hund und Job so gar nicht miteinander harmonieren. Geht es Dir auch so? Braucht es nicht! Denn bei immer mehr Unternehmen darf man seinen Hund mitbringen, sodass tageweise gern auf den Hundesitter verzichten werden kann. Und sogar für Azubis es inzwischen durchaus möglich, den Vierbeiner zur Arbeit mitzunehmen.

Ein super Team – dank Hund im Büro

Früher durften Hunde Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen begleiten, wenn der Chef zum Beispiel ebenfalls ein passionierter Hundefreund war. Da inzwischen zahlreiche Studien belegen, dass Vierbeiner bei der Arbeit positive Auswirkungen haben, erlauben immer mehr Unternehmen das Mitbringen von Hunden.

Kein Wunder, denn wenn so eine „Lakritznase“ zwischen den Schreibtischen herumwuselt und sich Streicheleinheiten abholt, freuen sich die meisten. Solange niemand Angst vor Hunden hat oder allergisch auf sie reagiert. Schon die bloße Anwesenheit des im Körbchen schnarchenden Hundes entspannt alle, der Stresspegel und auch der Blutdruck sinken. Ist ein, so ist der Umgang miteinander prompt lockerer und es gibt immer einen gemeinsamen Gesprächsstoff.  Kurzum: Sie verbessern das Betriebsklima.

Tiere am Arbeitsplatz: Top für die Gesundheit!

Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Da Du mit dem Hund regelmäßig vor die Tür musst, tust Du Deinem vom Sitzen verspannten Rücken etwas Gutes und die frische Luft macht Dich auch direkt wieder fit und aufnahmefähig. So tust Du etwas für Deine Gesundheit und bleibst leistungsfähig.

Übrigens ist ein Bürohund darüber hinaus ein gutes Mittel gegen ein Burnout! Denn schon ein Blick in seine Augen reicht – Dein Gehirn schüttet das Kuschelhormon Oxytocin aus, das wiederum wirkt auf den Dopaminspiegel. Und Dopamin ist bekanntlich der Stoff, der gute Laune macht.

Was sagt das Arbeitsrecht zu Hunden?

Ehe Du Deinen Hund mit ins Büro nimmst, musst Du unbedingt die Erlaubnis Deines Vorgesetzten einholen! Er hat das Weisungsrecht und dies gilt es zu berücksichtigen. Denn selbst wenn Du Deinen Vierbeiner auch nur für einen Tag zur Arbeit mitnimmst ohne Zustimmung „von oben“, kann das Konsequenzen haben. Vor diesem Hintergrund kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenübereine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Deine Rechte und Pflichten als Azubi solltest du immer im Blick behalten.

Such also den Kontakt mit Deinem Chef und erkläre ihm Dein Anliegen. Vielleicht weißt Du ganz nebenbei darauf hin, wie gut der menschlichen Gesundheit ein Hund tut. Idealerweise hast Du das Ganze schon mit Deinen Kollegen besprochen und herausgefunden, ob jemand unter einer Hundeallergie leidet oder Angst verspürt. Spricht nichts dagegen, fragst Du um Erlaubnis. In der Regel hast Du übrigens bessere Chancen, wenn im Unternehmen bereits andere Arbeitnehmer ihre Hunde mitbringen dürfen.

Als Azubi ist alles oft noch etwas kniffeliger

Doch zuallererst solltest Du Dir grundsätzlich überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, dass Du Deinen vierbeinigen Freund mit zur Arbeit nimmst. Denn Azubis mit Hunden sind in einer ganz besonderen Situation. Schließlich sitzt Du meist nicht fünf Tage die Woche an Deinem Schreibtisch, sondern bekommst darüber hinaus Einweisungen, bist im Haus unterwegs, oder erledigst vielleicht sogar Botengänge. Bleibt Dein Hund dann brav liegen – auch wenn Du für eine Weile weg bist? Außerdem solltest Du Deine Zeiten in der Berufsschule berücksichtigen. Passt Deine Planung und ist Dein Chef mit einem Hund am Arbeitsplatz einverstanden, steht dem Wau-Effekt nichts mehr entgegen!

Tiere am Arbeitsplatz: Die Spielregeln

Hast Du die Erlaubnis (Super! Lass sie Dir vorsichtshalber am besten schriftlich geben.), dann solltest Du ein paar Spielregeln beachten, damit es keinen Ärger mit Hunden während Deiner Ausbildung gibt:

  • Dein Hund sollte sauber und gepflegt sein (bitte auch die Zähne!).
  • Er sollte sich benehmen und nicht ohne Deine Erlaubnis herumwuseln. Dass das Kommando „Platz“ sitzt, ist ein Muss!
  • Gib dem Hund in der Mittagspause die Chance, sich ordentlich auszupowern.

Bitte beachte, dass der Arbeitgeber jederzeit das Recht hat, Deine Hundeerlaubnis zurückzunehmen. Bringst Du Deine Fellnase trotzdem wieder mit, kann es eine Abmahnung geben oder sogar die Kündigung.

Was tun bei Schäden durch den Hund?

Schreddert Dein Hund Unterlagen oder geht etwas zu Bruch, weil er herumtobt, so haftest Du als Halter dafür. Das gilt ebenso, wenn er jemanden verletzt. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sollte vorsichtshalber immer bestehen, auch wenn eine gute Erziehung bei Bürohunden die Voraussetzung ist.

Ist Dein Hund nicht nur ein absoluter Herzensbrecher, Gute-Laune-Macher und eine Stimmungskanone, sondern auch ein Muster an Bravheit mit einem gesunden Schlaf? Dann los!

Bildcredit: Masson – https://stock.adobe.com

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