Lehrerstreik – was muss ich tun, wenn die Berufsschule ausfällt?

Lehrerstreik – was muss ich tun, wenn die Berufsschule ausfällt?

In der Schule können wir uns noch alle darüber freuen, wenn die Lehrer streiken. Denn das bedeutet für gewöhnlich, dass wir schulfrei haben und nach Hause gehen können. Aber gilt das auch in der Ausbildung, wenn die eigene Berufsschule betroffen ist, weil die Lehrer die Arbeit niederlegen? Und was, wenn Du selbst an einem Streik teilnehmen möchtest, weil es in den Tarifverhandlungen auch um Deine Ausbildungsbedingungen geht?

Egal, ob Du und Deine Berufsschule von einem Streik betroffen sind oder ob Du selbst an einem Streik teilnehmen möchtest. Hier erfährst Du alle wichtigen Informationen zum Thema Streik.

Streik in der Berufsschule: Freier Tag oder ab in den Betrieb?

Grundsätzlich herrscht in Deutschland eine Berufsschulpflicht. Das bedeutet, dass Du dazu verpflichtet bist, in die Berufsschule zu gehen. Dort musst Du Deine vorgegebenen Arbeitsstunden pro Woche in der Schule bzw. im Betrieb ableisten. Hierbei muss jedoch zwischen den verschiedenen Ausbildungsarten unterschieden werden. Bei einer rein schulischen Ausbildung, wie es oft im sozialen und gesundheitlichen Bereich der Fall ist, lernst Du nur in der Schule. Hat diese wegen Lehrerstreik geschlossen, kannst Du folglich auch nicht am Unterricht teilnehmen.

Streik in der dualen Ausbildung

Bei einer dualen Ausbildung in Berufsschule und Betrieb sieht die Sache schon ganz anders aus. Hier kommt es auf Deine Wochenarbeitszeit an, die in Deinem Ausbildungsvertrag festgelegt ist, und die Du erfüllen musst. Das heißt, wenn Du eigentlich einen Schultag oder Blockunterricht in der Berufsschule hättest, diese aber aufgrund eines Lehrerstreiks geschlossen bleibt, darfst Du nicht einfach nach Hause gehen und freimachen. Sonst würden Dir einige Arbeitsstunden in dieser Woche fehlen.

Je nachdem, wie lang Dein Schultag wäre, also wie viele Stunden von dem Streik betroffen sind, kann der Betrieb verlangen, dass Du Deine Arbeitsstunden dort ableistest. Sollte es sich hierbei aber um weniger als 4 Arbeitsstunden handeln, kann es durchaus sein, dass Dein Ausbilder mal ein Auge zudrückt und Dir für den Tag freigibt. Auf jeden Fall musst Du im Betrieb Bescheid geben und nicht einfach davon ausgehen, dass Du frei hast, nur weil die Berufsschule ausfällt. Bewusstes Schwänzen kann eine Abmahnung nach sich ziehen, die in Deiner Personalakte landet.

So kannst Du selbst an einem Streik teilnehmen

Geht es bei dem Streik um Tarifverhandlungen, darfst Du an Streiks und Warnstreiks teilnehmen. Tarifverhandlungen können beispielsweise die Ausbildungsvergütung, Ausbildungszeit, Urlaubstage oder Übernahmeregelungen betreffen. Dies darf Dir deine Ausbildungsstelle nicht verbieten, da Dir per Grundgesetz (Art. 9 Abs.3 Grundgesetz) ein Streikrecht zusteht. Lass Dir hier also nichts anderes erzählen. Inwiefern Du als Azubi von einem Streik betroffen bist, liegt im Ermessen der zuständigen Gewerkschaft, in der Du Mitglied sein solltest.

Nimmst Du an einem Streik teil, bekommst Du für diesen Zeitraum keine Ausbildungsvergütung. Stattdessen erhältst Du eine sogenannte Streikunterstützung von Deiner Gewerkschaft in Höhe von ca. zwei Drittel Deiner normalen Bruttoausbildungsvergütung.

  • Wichtig: Du darfst sowohl an Betriebstagen als auch an Schultagen streiken. Zur Sicherheit solltest Du aber in Deiner Berufsschule und auch im Betrieb Bescheid geben, dass Du am angekündigten Streik teilnimmst und nicht im Unterricht bzw. im Betrieb sein wirst.

 

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