Nebenjob in der Ausbildung: Was Du als Azubi wissen solltest

Nebenjob in der Ausbildung: Was Du als Azubi wissen solltest

Ist am Ende deiner Ausbildungsvergütung immer noch so viel Monat übrig? Die erste eigene Wohnung, Essen, Auto und Hund etc. gehen ganz schön ins Geld. Deshalb liebäugeln viele Azubis mit einem Nebenjob – doch Vorsicht! Wer zu spontan handelt, kann damit böse auf die Nase fallen. azubify hat für Dich die wichtigsten Infos zusammengestellt, damit der Minijob am Ende kein Flop wird!

Ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt?

Hier die gute Nachricht: grundsätzlich ja. Es sei denn, Du hast in Deinem Ausbildungsvertrag eine Klausel, die die Aufnahme eines Nebenjobs ausdrücklich untersagt. Falls Du auf eine so genannte Wettbewerbsklausel stößt, so bestehen ebenfalls Einschränkungen, denn dann darfst Du nicht bei einem Mitbewerber Deines Arbeitgebers tätig werden.

Musst Du den Ausbildungsbetrieb um Erlaubnis fragen?

Besser ist es auf jeden Fall. Denn auch wenn kein ausdrückliches Verbot besteht, hast Du dem Unternehmen gegenüber eine Informationspflicht. Kommst Du dieser nicht nach, kann es das Vertrauensverhältnis nachhaltig schädigen. Oftmals machen sich die Vorgesetzten schlicht Sorgen darum, ob Du als Azubi mit der zusätzlichen Belastung zurechtkommst. Denn wer sich übernimmt, lässt in seiner Arbeitsleistung nach und am Ende kann sogar der Ausbildungserfolg gefährdet sein. Auch ist ein Veto des Arbeitgebers nicht immer rechtens. Wenn es keine Gründe gibt, die gegen die Nebentätigkeit sprechen, ist dem Antrag stattzugeben.

Wie sollte eine Nebentätigkeit beantragt werden?

Gut ist es, wenn Du vorab persönlich mit Deinem Arbeitgeber sprichst. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du schriftlich einen kurzen Antrag stellen und gegenzeichnen lassen.

Wie viele Stunden darfst Du neben der Ausbildung arbeiten?

Entscheidend für die jeweils erlaubte Arbeitszeit ist das Alter des Auszubildenden: Für unter 18-jährige greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass ein Jugendlicher maximal 40 Stunden die Woche tätig sein darf – und zwar bei maximal fünf Tagen die Woche und höchstens 8 Stunden pro Tag. Der Berufsschultag wird als regulärer 8-Stunden-Arbeitstag eingerechnet. Da fällt ein Nebenjob im regulären Anstellungsverhältnis schon mal flach – aber als Babysitter oder Hundesitter geht es allemal!

In allen weiteren Fällen gilt das normale Arbeitszeitgesetz – und das erlaubt eine maximale Wochenstundenzahl für Arbeitnehmer von insgesamt 48 Stunden. Allerdings sind auch dann nur 8 Stunden pro Tag zulässig. Ein weiteres No-Go: Azubis dürfen nicht vor ihrem normalen Arbeitstag oder im Anschluss daran tätig werden. In Frage kommt dann vor allem eine Nebentätigkeit am Wochenende.

Weitere gesetzliche Regelungen

Neben den schon angesprochenen gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Arbeitszeitgesetzes sind noch einige andere rechtliche Regelungen von Belang, wenn es um einen Nebenjob geht. Denn solltest Du das Limit von 450 Euro im Monat überschreiten, wird das Zusatzeinkommen steuerpflichtig und die Lohnsteuer steigt. Diese Grenze ist ebenfalls von Bedeutung, wenn Du Azubi- BAföG beziehst. Denn wenn Du mehr verdienst, wird ein Teil vom BAföG abgezogen.

Die gute Nachricht: Für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr erhalten Eltern weiterhin das volle Kindergeld – wenn diese noch zu Hause wohnen.

Welche Alternativen gibt es?

Falls Du in finanzieller Not bist, kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Voraussetzung: Du wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern. Ansprechpartner ist hier die Agentur für Arbeit. Dort erfährst Du auch, ob noch andere Mittel, wie das Wohngeld für Dich in Frage kommen. Falls Du zusätzlich zur BAB einen Nebenjob ausübst, so wird sich der Verdienst auf diese auswirken. Der maximale Freibetrag liegt nämlich bei 255 Euro netto.

Apropos …

„Aber könnte ich dann nicht stattdessen in meinem Urlaub jobben?“, fragst Du Dich jetzt vielleicht. Nein, das geht leider nicht! Denn der §8 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass Du „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“ darfst. Informiere Dich jetzt in unserem Ausbildungsguide zu weiteren gesetzlichen Regelungen während der Ausbildungszeit.

Bildcredit: zakokor – https://stock.adobe.com

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