Steuererklärung als Azubi – macht das Sinn?

Steuererklärung als Azubi – macht das Sinn?

Es ist mal wieder so weit: Mit dem 31. Mai naht der Termin für die Abgabe der Steuererklärung und wird von ebenso vielen Menschen gefürchtet wie gehasst. Aber musst Du Dich als Azubi mit dem Thema Steuererklärung überhaupt auseinandersetzen? Lohnt sich der Aufwand für Dich? Und musst Du eigentlich Steuern zahlen? Hier erfährst Du alles, was Du zum Thema Steuererklärung als Azubi wissen musst.

Muss ich als Azubi Steuern zahlen?

Die Frage, die sich spätestens mit dem ersten Gehalt stellt, lautet: Muss ich als Auszubildender überhaupt Steuern zahlen oder bin ich davon befreit? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es hier ein paar wichtige Punkte zu beachten gilt.

  • Theoretisch müssen Azubis wie alle anderen Arbeitnehmer laut §1 Einkommensteuergesetz Steuern zahlen, wenn sie in Deutschland wohnen und eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Steuer zieht der Betrieb vom Lohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Soweit die Theorie. In der Praxis dürfen ledige Azubis, die in der Lohnsteuerklasse I sind, ein Gehalt von bis zu 946 Euro brutto im Monat und bis zu 8652 Euro (Stand: 2016) im Jahr verdienen, ohne davon Steuern abführen zu müssen.
  • Werden keine Steuern abgeführt, musst Du auch keine Steuererklärung einreichen. Bezahlst Du jedoch Steuern, kann es sich für Dich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, denn in der Regel erhältst Du die bezahlten Steuern als Azubi wieder vollständig zurück.

Die erste eigene Steuererklärung

Für Auszubildende bietet sich die sogenannte Vereinfachte Steuererklärung an. Hier musst Du Dich nicht durch endlosen Papierkram quälen, sondern füllst einfach nur das zweiseitige Formular mit Deinem Namen, Deiner Adresse, Deiner Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer usw. aus und schickst es ans Finanzamt. Das kannst Du ganz klassisch in Papierform machen, mit Hilfe einer Steuer-Software oder als Online-Steuererklärung mit digitaler Unterschrift.

Wichtig ist zunächst zu wissen, welche Steuern Dir von Deinem Bruttogehalt abgezogen wurden: Das sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Als Azubi kannst Du Dir diese gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Außerdem solltest Du Deine Ausgaben geltend machen, denn auch hier kannst Du einiges zurückbekommen.

Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Hier muss zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten unterschieden werden. Als Azubi in Erst-oder Zweitausbildung in einem Dienstverhältnis, bei dem Du einen monatlichen Lohn erhältst, kannst Du deine Ausgaben als Werbungskosten absetzen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Anders sieht es aus, wenn Du in keinem Dienstverhältnis stehst, aber in Deiner Erstausbildung bist. Dann kannst du Deine Ausgaben zwar als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, allerdings bis maximal 6000 Euro pro Jahr.

Diese Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen:

  • Fahrtkosten zum Betrieb und zur Berufsschule (0,30€ pro Kilometer)
  • Arbeitsmaterialien
  • Fachliteratur
  • Kontoführungsgebühren
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Nachhilfekosten
  • Versicherungen
  • Kosten für Telefon, Internet, Handy, Computer
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitskleidung
  • Fortbildungen
  • Übernachtungskosten (z.B. bei betrieblichen Fortbildungen)
  • Mitgliedschaftskosten in Gewerkschaften und beruflichen Organisationen
  • Eine Fahrt pro Woche zur Familie

Wichtig: Deine Werbungskosten sollten bei über 1000 Euro im Jahr liegen, damit es sich für Dich lohnt, sie von der Steuer abzusetzen.

Vor- und Nachteile der Steuererklärung für Azubis

  • Die Vorteile einer Steuererklärung als Azubi liegen auf der Hand: Zahlst Du bereits Steuern, kannst Du diese vom Finanzamt zurückbekommen. Außerdem kannst Du Deine Ausgaben als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen und auch hierfür Geld zurückerhalten.
  • Der Nachteil liegt vor allem im Zeitaufwand, den Du für das Ausfüllen der Steuererklärung haben wirst. Zwar erleichtert die Vereinfachte Steuererklärung Azubis die Prozedere, trotzdem musst Du alle Ausgaben erst einmal sammeln und die einzelnen Punkte zusammenrechnen, damit Du sie in der Steuererklärung angeben kannst.

Besonderheiten für Azubis bei der Steuererklärung

Auch wenn Du mit der Ausbildung Dein erstes eigenes Geld verdienst, erhalten Deine Eltern bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahrs weiterhin Kindergeld, das sie an Dich weitergeben können. Dabei spielt die Höhe Deiner monatlichen Ausbildungsvergütung keine Rolle.

Außerdem kannst Du Dich mit dem Eintritt in die Ausbildung entscheiden, ob Du weiterhin familienversichert bleiben möchtest oder aber eine eigene Krankenkasse wählst. Solltest Du Dich für Letzteres entscheiden, kannst Du diese und weitere Versicherungskosten beim Finanzamt geltend machen.

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