Gönn Dir Urlaub!

Gönn Dir Urlaub!

So viele Urlaubstage stehen Dir als Azubi zu.

Wenn Du eine Ausbildung machst, hast Du ein Recht auf Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage Dir pro Kalenderjahr mindestens zustehen, regelt das Arbeitsrecht.  Das richtet sich unter anderem nach Deinem Alter zu Beginn des Jahres. Das bedeutet:

  • Azubis unter 16 Jahren erhalten 30 Werktage.
  • Azubis unter 17 Jahren erhalten 27 Werktage.
  • Azubis unter 18 Jahren erhalten 25 Werktage.

Ein Beispiel: Bist Du zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt, hast Du also Anspruch auf 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr.

Was sind Werk- und Arbeitstage?

Um die Dauer Deines Urlaubs genau berechnen zu können, ist es wichtig, die Begriffe Werktage und Arbeitstage zu kennen. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Ist der Urlaub in Deinem Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben, dann benötigst Du für eine Woche Urlaub sechs Urlaubstage.

Arbeitstage dagegen sind die Wochentage von Montag bis Freitag. Für eine Woche Urlaub brauchst Du in diesem Fall fünf Urlaubstage.

Vorteile durch tarifliche Urlaubsregelungen

Mehr Urlaubstage pro Jahr sind durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder branchenbezogenen Tarifvertrag möglich. Eine Ausnahme: Wenn der Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz höher ist als nach der tariflichen Regelung, steht Dir als minderjährigem Azubi die höhere Anzahl an Urlaubstagen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu.

Start oder Ende der Ausbildung mitten im Kalenderjahr

Darüber hinaus ist es für den Umfang Deines Jahresurlaubs wichtig, ob Du das ganze Kalenderjahr im Unternehmen gewesen bist. Gerade am Anfang und Ende Deiner Ausbildung ist das häufig nicht die Regel. Grundsätzlich gilt: Bist Du länger als sechs Monate eines Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt, hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ansonsten steht Dir nur ein Teil des Jahresurlaubs zu.

Planung und Krankheit

Stimme den Urlaub auf jeden Fall rechtzeitig mit Deinem Ausbildungsbetrieb ab, denn unangekündigt in den Urlaub zu gehen, ist nicht erlaubt. Krankheitstage sind keine Urlaubstage. Allerdings musst du im Fall einer Krankheit im Urlaub unbedingt Deinen Arbeitgeber informieren und ihm ein ärztliches Attest zuschicken.

Quelle: IHK Berlin/pr

Auszeichnung World Young Reader PrizeWorld Young Reader Prize in der Kategorie „A great help“
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