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Deine Ausbildungsprüfungen

Sie sind der Schrecken vieler Azubis, aber sie dienen nicht nur dazu, Dich zu quälen: die Ausbildungsprüfungen. Sie sollen aufzeigen, dass Du während Deiner Ausbildung alles gelernt hast, was Du später im Berufsleben brauchst. Aber vor allem sollen sie sicherstellen, dass Du das Gelernte auch verstanden hast. Nur mit einer bestandenen Abschlussprüfung kannst Du in Deinem Wunschberuf durchstarten und später gegebenenfalls auch Weiterbildungen absolvieren. Aber welche Prüfungen stehen Dir bis dahin bevor? Wie funktioniert die Anmeldung und welche Voraussetzungen musst Du für die Zulassung erfüllen? Und was passiert, wenn Du Deine Abschlussprüfung nicht bestehst?

Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung für Deine Prüfung erfolgt durch Deinen Ausbildungsbetrieb. Hierfür versendet die zuständige Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer Formulare, die Dein Ausbilder ausfüllen und rechtzeitig abschicken muss, um Dich für die Prüfung anzumelden.

Um für die Zwischen- und Abschlussprüfung zugelassen zu werden, musst Du gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Im Regelfall genügt es, wenn Du in einem Ausbildungsverhältnis stehst, Dein Betrieb Dich fristgerecht für die Prüfung angemeldet hat und Du die vorgesehene Ausbildungszeit absolviert hast.
  • Achtung: Bei einer verkürzten Ausbildung gelten gesonderte Regeln, was die Ausbildungszeit betrifft.
  • Außerdem musst Du Deine Berichtshefte ordentlich und vollständig ausgefüllt vorlegen, um zu zeigen, was Du während Deiner Ausbildung im Betrieb gelernt hast.
  • Zusätzlich sollte Dein Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst sein und Dein Ausbildungsvertrag muss von Anfang an bei der zuständigen Kammer eingegangen sein, um dort überprüft zu werden.
  • Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es außerdem Pflicht, dass Du an der Zwischenprüfung teilgenommen hast.

Erfüllst Du all diese Voraussetzungen, steht Deiner Zulassung zur Abschlussprüfung nichts mehr im Wege.

Welche Kosten fallen an?

Wenn Du in einem Ausbildungsverhältnis bei einem Betrieb stehst, fallen für Dich keinerlei Kosten an. Die Prüfungsgebühren unterliegen der Gebührenordnung und werden von Deinem Betrieb übernommen. Außerdem übernimmt der Betrieb alle entstehenden Material-, Miet- und Werkzeugkosten und muss Dich am Tag der Prüfung von der Arbeit freistellen. Wenn Du minderjährig bist, musst Du laut § 10 (1), 2 JArbSchG auch am Tag vor der Prüfung freigestellt werden.

Prüfungsarten

Während Deiner Ausbildung werden Dir zwei verschiedene Prüfungsarten begegnen: die schriftliche und die mündliche
Prüfung
. Beide verlangen Dir Unterschiedliches ab und auf beide musst Du Dich unterschiedlich vorbereiten. Hier erfährst Du, worauf Du achten musst:

Bei dieser Prüfung geht es darum, Fragen zu den erlernten Ausbildungsinhalten zu beantworten sowie Aufgaben und Problemstellungen schriftlich zu lösen. Am wichtigsten ist Deine Vorbereitung:

  • Erstelle einige Wochen vorher einen detaillierten Lernplan und halte Dich daran. Kurz vor der Prüfung zu lernen, bringt nichts mehr und stresst Dich nur.
  • Sorge am Tag der Prüfung dafür, dass Du früh genug losfährst, genug zu Trinken dabei hast und Dich von anderen nervösen Auszubildenden nicht stressen lässt. Während der Prüfung solltest Du Dir alle Fragen in Ruhe durchlesen, Dir die Antworten sorgfältig überlegen und sie klar und deutlich zu Papier bringen. Die Reihenfolge ist ganz allein Dir überlassen. Fang am besten mit den Fragen an, die Du sofort beantworten kannst und arbeite Dich dann durch den Prüfungsbogen durch.
  • Bei Prüfungsangst darfst Du dich weder von den anderen Anwesenden noch von den unbeantworteten Fragen oder der tickenden Uhr verrückt machen lassen. Atme mehrmals tief durch, erinnere Dich an das, was Du gelernt hast, und löse die Aufgaben, zu denen Dir die Lösung einfällt.

In der Regel macht die mündliche Prüfung den zweiten Teil der Zwischen- oder Abschlussprüfung aus. Hierbei ist es wichtig, dass Du diesen Teil vielmehr als Fachgespräch ansiehst, statt als eine Prüfung. Das hilft Dir auch gegen die Nervosität, die bei mündlichen Prüfungen oftmals größer ist als bei schriftlichen.

  • Allerdings kannst Du Dich auch auf mündliche Prüfungen vorbereiten, indem Du die Prüfungssituation zusammen mit anderen Auszubildenden, Freunden oder der Familie nachstellst und so das freie Sprechen und Beantworten von Fragen übst.
  • Im Idealfall entwickelt sich während der Prüfung zwischen Dir und den Prüfern ein reges Gespräch, in das die Prüfer immer wieder Fragen einfließen lassen, um dein Fachwissen zu überprüfen. Wichtig ist es, dass Du die Prüfer immer ausreden lässt, auch wenn Du bereits ahnst, worauf die Fragen abzielen könnten oder Dir die Antwort sofort einfällt. Halte Blickkontakt und vergiss nicht, immer wieder zu lächeln. Dadurch vermittelst Du nicht nur einen sympathischeren Eindruck, das Lächeln hilft auch gegen Deine eigene Anspannung.
  • Überlege Dir Deine Antwort in Ruhe und bringe sie so kurz und prägnant wie möglich auf den Punkt. Beispiele aus der Praxis und Deinem Alltag im Betrieb sind gerne gesehen, vermeide dabei aber zu ausschweifende Geschichten, die von Deiner eigentlichen Antwort ablenken. Nutze die Fachbegriffe, die Du gelernt hast, um Dein Wissen zu unterstreichen und sprich dabei ruhig und deutlich mit den Prüfern.

Wenn Du all das beherzigst, Dich gründlich vorbereitest und während der Prüfung ruhig bleibst, kann gar nichts mehr schiefgehen.

Prüfungsformen

Die Prüfungen in Ausbildungsberufen unterlagen in den letzten Jahren einem stetigen Wandel. Bisher war es üblich, neben der Abschlussprüfung auch eine Zwischenprüfung in der Mitte der Ausbildung zu absolvieren. Dies hat sich vor allem in Berufen im Metall- und Elektrobereich geändert, denn hier gibt es die Möglichkeit einer gestreckten Abschlussprüfung, die zwei Teile umfasst.

Wenn Du nicht sicher bist, welche Prüfungen Dir während Deiner Ausbildung bevorstehen, schau in Deiner Ausbildungsverordnung nach. Dort findest Du alle Infos zu Deinen Prüfungen, den Prüfungsinhalt sowie die Art und Dauer der Prüfung.

Die Zwischenprüfung findet, wie der Name schon andeutet, in der Mitte Deiner Ausbildung statt. Hier wird das bisher vermittelte praktische und theoretische Wissen in schriftlicher oder mündlicher Form abgefragt. Die genauen Details wie auch die Prüfungsthemen kannst Du Deiner Ausbildungsverordnung entnehmen.

  • WICHTIG: Für die Zwischenprüfung muss Dein Betrieb Dich bei der zuständigen Handels-, Industrie- oder Handwerkskammer anmelden.

Du musst die Zwischenprüfung nicht bestehen, um Deine Ausbildung weiterführen zu können, aber die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend, damit Du Deinen Abschluss machen kannst. Anhand der Ergebnisse Deiner Zwischenprüfung lässt sich nicht nur dein bisheriger Wissensstand ablesen. Wenn Du hier mit guten Noten glänzt, kannst Du Dir überlegen, Deine Ausbildung zu verkürzen. Hast Du bei der Zwischenprüfung versagt, etwa weil Du nicht genug gelernt hast, den Prüfungsstoff nicht verstanden hast oder Dich mit Prüfungsangst herumquälst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Dir Unterstützung in Form von kostenlosen ausbildungsbegleitenden Hilfen von der Agentur für Arbeit zu holen.

Solltest Du die Prüfung wegen Krankheit versäumen, brauchst Du ein Attest für den Prüfungstag. Sobald Du wieder gesund bist, solltest Du sie schnellstmöglich nachholen, um später an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.

Sie findet am Ende Deiner Ausbildung statt und Du schließt diese damit ab. Hier wird das Wissen der gesamten letzten Jahre aus
dem Betrieb und der Berufsschule
abgefragt. Deine Noten können entscheidend für eine Übernahme in Deinem bisherigen Betrieb oder für die Zusage in einem neuen Unternehmen sein. Darum ist es umso wichtiger, Dich langfristig und gründlich auf Deine Abschlussprüfung vorzubereiten.

Für die Zulassung musst Du gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.
  • Dein Betrieb muss Dich bei der zuständigen Kammer angemeldet haben.
  • Deine Berichtshefte sollten vollständig sein, da sie als Nachweis für Deine praktische Ausbildung im Betrieb dienen.
  • Du hast die gemäß Ausbildungsverordnung vorgegebene Ausbildungszeit (gegebenenfalls verkürzt) absolviert.

Um die Abschlussprüfung zu bestehen, musst Du mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen. Das entspricht der Note 4, ausreichend.

Ist in Deiner Ausbildung eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen, entfällt für Dich die Zwischenprüfung. Stattdessen absolvierst Du Deinen Abschluss in zwei Teilen.

  • Der erste Teil der Prüfung findet nach circa zwei Ausbildungsjahren statt. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie bei der normalen Abschlussprüfung, abzüglich der Teilnahme an der Zwischenprüfung.
  • Der zweite und letzte Teil der Abschlussprüfung findet am Ende Deiner Ausbildung statt. Vorausgesetzt, Du erfüllst dieselben Bedingungen wie bei der normalen Abschlussprüfung. Statt der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist hier die Teilnahme am ersten Teil der Abschlussprüfung verpflichtend.

Gut zu wissen: Bei Berufen im Elektro- und Metallsektor gibt es ein sogenanntes „Variantenmodell“ für den zweiten Teil der Abschlussprüfung. Hier hat der Betrieb die Wahl zwischen der deutschlandweit einheitlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammern und einer Aufgabe, die vom Ausbildungsbetrieb selbst gestellt wird. Für diese betriebliche Prüfungsaufgabe hat die IHK die Handreichung „Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge am Beispiel der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers“ entwickelt, um die Betriebe dabei zu unterstützen.

Durchgefallen – was nun?

Zunächst einmal: Keine Panik! Es kann viele Gründe haben, warum Du durch Deine Abschlussprüfung gefallen bist, und nicht jeder davon hat damit zu tun, dass Du Dich nicht gründlich genug vorbereitet hättest. Vielleicht hattest Du einen Blackout, die Prüfungsangst hat Dir zu schaffen gemacht, Du warst krank, hast Dich beim Lernen auf den falschen Prüfungsstoff konzentriert oder oder oder. Versuch jetzt nicht an das zu denken, was schiefgelaufen ist, sondern was Du jetzt konkret tun kannst.

Wichtig für Dich: Auch wenn Du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, darf Dich Dein Betrieb nicht kündigen. Das bedeutet, Du bekommst weiterhin Dein Ausbildungsgehalt, darfst weiterhin zur Berufsschule gehen und Dein Ausbildungsvertrag verlängert sich. Aber Vorsicht: Laut §21 Berufsbildungsgesetz darf die Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung nur um höchstens ein Jahr verlängert werden.

In der Regel stehen Dir bis zu zwei Nachholprüfungen zu. Dies ist in §37 Berufsbildungsgesetz geregelt. Dabei hast Du die Wahl, ob du im Betrieb bleiben oder die Prüfung eigenständig angehen möchtest. Wenn Du weiterhin in Deinem Betrieb bleibst, musst Du diesem und der zuständigen Kammer schriftlich darüber Bescheid geben, dass Du Deine Ausbildung wegen nicht bestandener Abschlussprüfung verlängern möchtest.

Sollten Dir Ausbildungsinhalte fehlen, weil Dein Betrieb seiner Lehrpflicht nicht nachgekommen ist, und geht dies aus Deinen Berichtsheften hervor, kann Dein Prüfungsergebnis als ungültig anerkannt werden. Du kannst sogar Schadensersatz verlangen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Prüfung bestanden hättest, wenn Dein Betrieb Dir das dafür erforderliche Fachwissen mitgegeben hätte. So oder so kannst du die Prüfung nachholen.

Prüfung bestanden – wie geht es jetzt weiter?

Herzlichen Glückwunsch! Du hast Deine Abschlussprüfung bestanden und Deine Ausbildung mit Bravour absolviert. Deine Ausbildung endet laut § 21 Berufsbildungsgesetz an dem Tag, an dem Du die Prüfungsergebnisse erhältst und Deine Abschlussprüfung offiziell bestanden hast. Jetzt geht es für Dich in die Berufswelt. Im besten Fall hast Du bereits mit Deinen Ausbildern gesprochen und Du kannst im Betrieb bleiben, weil Du übernommen wirst. Damit kannst Du direkt im Anschluss an Deine Ausbildung praktische Berufserfahrung sammeln.

Vielleicht übernimmt Dein Betrieb Dich nach der Ausbildung aber aus diversen Gründen nicht, oder Du möchtest von Dir aus in einem anderen Unternehmen arbeiten. In diesem Fall solltest Du Dich frühestmöglich an Deine Bewerbungsunterlagen setzen und sie an Deine Wunschbetriebe schicken. Je besser Deine Zeugnisse sind, die Du von deinem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und der zuständigen Kammer erhalten hast, desto größer sind Deine Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz.

  • Jetzt bist Du kein Azubi mehr, also ändern sich auch Deine Arbeitsbedingungen, was Gehalt, Urlaubstage und Überstunden angeht. Darauf solltest Du bei Deinem neuen Arbeitsvertrag achten.

Wenn Du vom Lernen noch nicht genug hast, kannst Du es auch mit einer Weiterbildung probieren. Hast Du eine handwerkliche Ausbildung absolviert, kannst Du die Weiterbildung zum Meister angehen. In kaufmännischen und technischen Berufen ist das nächste Ziel der Fachwirt, gefolgt vom Betriebswirt. Allerdings ist die Voraussetzung für viele Weiterbildungen eine gewisse Berufserfahrung. Dies solltest Du bei Deinen Plänen berücksichtigen, genauso wie die Frage, ob Du Deine Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit neben dem Beruf machen möchtest. Am besten informierst Du Dich bei der zuständigen Handels-, Handwerks- oder Industriekammer über Deine Weiterbildungsmöglichkeiten.

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