Sie sind der Schrecken vieler Azubis, aber sie dienen nicht nur dazu, Dich zu quälen: die Ausbildungsprüfungen. Sie sollen aufzeigen, dass Du während Deiner Ausbildung alles gelernt hast, was Du später im Berufsleben brauchst. Aber vor allem sollen sie sicherstellen, dass Du das Gelernte auch verstanden hast. Nur mit einer bestandenen Abschlussprüfung kannst Du in Deinem Wunschberuf durchstarten und später gegebenenfalls auch Weiterbildungen absolvieren. Aber welche Prüfungen stehen Dir bis dahin bevor? Wie funktioniert die Anmeldung und welche Voraussetzungen musst Du für die Zulassung erfüllen? Und was passiert, wenn Du Deine Abschlussprüfung nicht bestehst?
Anmeldung und Zulassung
Die Anmeldung für Deine Prüfung erfolgt durch Deinen Ausbildungsbetrieb. Hierfür versendet die zuständige Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer Formulare, die Dein Ausbilder ausfüllen und rechtzeitig abschicken muss, um Dich für die Prüfung anzumelden.
Prüfungsformen
Die Prüfungen in Ausbildungsberufen unterlagen in den letzten Jahren einem stetigen Wandel. Bisher war es üblich, neben der Abschlussprüfung auch eine Zwischenprüfung in der Mitte der Ausbildung zu absolvieren. Dies hat sich vor allem in Berufen im Metall- und Elektrobereich geändert, denn hier gibt es die Möglichkeit einer gestreckten Abschlussprüfung, die zwei Teile umfasst.
Wenn Du nicht sicher bist, welche Prüfungen Dir während Deiner Ausbildung bevorstehen, schau in Deiner Ausbildungsverordnung nach. Dort findest Du alle Infos zu Deinen Prüfungen, den Prüfungsinhalt sowie die Art und Dauer der Prüfung.
Durchgefallen – was nun?
Zunächst einmal: Keine Panik! Es kann viele Gründe haben, warum Du durch Deine Abschlussprüfung gefallen bist, und nicht jeder davon hat damit zu tun, dass Du Dich nicht gründlich genug vorbereitet hättest. Vielleicht hattest Du einen Blackout, die Prüfungsangst hat Dir zu schaffen gemacht, Du warst krank, hast Dich beim Lernen auf den falschen Prüfungsstoff konzentriert oder oder oder. Versuch jetzt nicht an das zu denken, was schiefgelaufen ist, sondern was Du jetzt konkret tun kannst.
Wichtig für Dich: Auch wenn Du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, darf Dich Dein Betrieb nicht kündigen. Das bedeutet, Du bekommst weiterhin Dein Ausbildungsgehalt, darfst weiterhin zur Berufsschule gehen und Dein Ausbildungsvertrag verlängert sich. Aber Vorsicht: Laut §21 Berufsbildungsgesetz darf die Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung nur um höchstens ein Jahr verlängert werden.
In der Regel stehen Dir bis zu zwei Nachholprüfungen zu. Dies ist in §37 Berufsbildungsgesetz geregelt. Dabei hast Du die Wahl, ob du im Betrieb bleiben oder die Prüfung eigenständig angehen möchtest. Wenn Du weiterhin in Deinem Betrieb bleibst, musst Du diesem und der zuständigen Kammer schriftlich darüber Bescheid geben, dass Du Deine Ausbildung wegen nicht bestandener Abschlussprüfung verlängern möchtest.
Sollten Dir Ausbildungsinhalte fehlen, weil Dein Betrieb seiner Lehrpflicht nicht nachgekommen ist, und geht dies aus Deinen Berichtsheften hervor, kann Dein Prüfungsergebnis als ungültig anerkannt werden. Du kannst sogar Schadensersatz verlangen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du die Prüfung bestanden hättest, wenn Dein Betrieb Dir das dafür erforderliche Fachwissen mitgegeben hätte. So oder so kannst du die Prüfung nachholen.
Prüfung bestanden – wie geht es jetzt weiter?
Herzlichen Glückwunsch! Du hast Deine Abschlussprüfung bestanden und Deine Ausbildung mit Bravour absolviert. Deine Ausbildung endet laut § 21 Berufsbildungsgesetz an dem Tag, an dem Du die Prüfungsergebnisse erhältst und Deine Abschlussprüfung offiziell bestanden hast. Jetzt geht es für Dich in die Berufswelt. Im besten Fall hast Du bereits mit Deinen Ausbildern gesprochen und Du kannst im Betrieb bleiben, weil Du übernommen wirst. Damit kannst Du direkt im Anschluss an Deine Ausbildung praktische Berufserfahrung sammeln.
Vielleicht übernimmt Dein Betrieb Dich nach der Ausbildung aber aus diversen Gründen nicht, oder Du möchtest von Dir aus in einem anderen Unternehmen arbeiten. In diesem Fall solltest Du Dich frühestmöglich an Deine Bewerbungsunterlagen setzen und sie an Deine Wunschbetriebe schicken. Je besser Deine Zeugnisse sind, die Du von deinem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und der zuständigen Kammer erhalten hast, desto größer sind Deine Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz.
- Jetzt bist Du kein Azubi mehr, also ändern sich auch Deine Arbeitsbedingungen, was Gehalt, Urlaubstage und Überstunden angeht. Darauf solltest Du bei Deinem neuen Arbeitsvertrag achten.
Wenn Du vom Lernen noch nicht genug hast, kannst Du es auch mit einer Weiterbildung probieren. Hast Du eine handwerkliche Ausbildung absolviert, kannst Du die Weiterbildung zum Meister angehen. In kaufmännischen und technischen Berufen ist das nächste Ziel der Fachwirt, gefolgt vom Betriebswirt. Allerdings ist die Voraussetzung für viele Weiterbildungen eine gewisse Berufserfahrung. Dies solltest Du bei Deinen Plänen berücksichtigen, genauso wie die Frage, ob Du Deine Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit neben dem Beruf machen möchtest. Am besten informierst Du Dich bei der zuständigen Handels-, Handwerks- oder Industriekammer über Deine Weiterbildungsmöglichkeiten.