Deine Rechte und Pflichten

Du als Azubi zwischen Berufsschule, Ausbildungsbetrieb und Prüfung

Egal, ob Du Dich für ein Handwerk ausbilden lässt oder Dich für einen Beruf in der Industrie entscheidest: Viele der angebotenen Ausbildungen sind „dual“. Das bedeutet, dass Du im Ausbildungsbetrieb in die Praxis Deines Berufs eingeführt wirst und parallel die Schulbank in der Berufsschule drücken musst. Diese beiden Bereiche sind die großen Säulen der Ausbildung, die untrennbar miteinander verknüpft sind. Aufgrund der bestehenden Berufsschulpflicht ist Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, Dich für den Schulunterricht freizustellen. Er meldet Dich im Regelfall vor Ausbildungsbeginn bei der Schule an. In einigen Berufen wird die Praxisausbildung durch überbetriebliche Lerneinheiten ergänzt. Diese Lernblöcke vermitteln Dir zum Beispiel umfangreiches Fachwissen oder den Umgang mit neuen Verfahren.

Ausbildungdauer

Abhängig ist die Ausbildungsdauer vom jeweiligen Berufsbild, grundsätzlich gibt es allerdings keine komplett einheitliche Regelung. Laut Berufsbildungsgesetz gelten folgende Eckdaten als Empfehlung: Eine Ausbildung sollte nicht länger als drei und nicht weniger als zwei Jahre andauern. Tatsächlich zeigt sich in der Praxis, dass mittlerweile Berufsausbildungen mit bis zu 3,5 Jahren Ausbildungsdauer zum Standard gehören. Welcher Zeitraum für die Ausbildung in einem bestimmten Beruf festgesetzt ist, wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Im Detail sehen die Mindestausbildungsdauern wie folgt aus:

  • Regelausbildungszeit 3,5 Jahre = Mindestausbildungsdauer 2 Jahre
  • Regelausbildungszeit 3 Jahre = Mindestausbildungsdauer 1,5 Jahre
  • Regelausbildungszeit 2 Jahre = Mindestausbildungsdauer 1 Jahr

Abhängig von Ausbildungsberuf und -jahr besuchst Du ein bis zwei Mal pro Woche die Berufsschule. Erstrecken sich Deine Berufsschuletage über mehr als fünf Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten Dauer, muss der Ausbildungsbetrieb seinen Azubi an diesen Tagen von seiner praktischen Beschäftigung freistellen. Hintergrund: Für einen solchen Schultag werden acht Stunden Arbeitszeit angerechnet.

Verkürzung Deiner Ausbildungszeit – Nachweise und Voraussetzungen

Die durchschnittliche Ausbildungsdauer lässt sich unter Umständen noch verkürzen. Möglich ist dies etwa, wenn eine berufliche und schulische Vorbildung nachgewiesen werden kann. In diesem Fall können Du und Dein Ausbildungsbetrieb über eine Verkürzung der Ausbildung sprechen. Eine weitere Variante bestünde darin, dass Du überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule vorweisen kannst – hier wäre eine Verkürzung unter Umständen ebenfalls möglich.

Ein Sonderfall tritt ebenfalls ein, falls Du eine frühere Ausbildung unterbrechen musstest. Dafür können verschiedene Gründe vorliegen, darunter beispielsweise gesundheitliche Probleme, pflegebedürftige Angehörige oder der Wechsel zu einem anderen Ausbildungsplatz und die damit einhergehende Verzögerung. In so einem Fall geht Deine bisherige Ausbildungszeit nicht verloren. Die Ausbildung beginnt also nicht wieder von vorn, sondern kann beim damaligen Stand fortgesetzt werden. Das gilt übrigens ebenso für Dein Ausbildungsgehalt – wenn Du Deine Ausbildung also im zweiten Jahr unterbrichst, so hast Du bei Deiner Rückkehr Anspruch auf die entsprechende Vergütung.

Die Antragsstellung für Deine Ausbildungsverkürzung

Kannst Du die entsprechenden Leistungen vorweisen und interessierst Dich für eine Ausbildungsverkürzung, dann stellst Du gemeinsam mit Deinem Ausbilder einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Ein Blick auf den Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag verrät Dir, welche Stelle für Dich zuständig ist: etwa die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die Kammern der freien Berufe. Bist Du noch minderjährig, so muss der Vertrag zusätzlich von Deinen Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.

Idealerweise stellst Du den Antrag zu Beginn Deiner Ausbildung, spätestens jedoch kurz vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. Beachte, dass die Regelungen diesbezüglich in den verschiedenen Bundesländern nicht komplett einheitlich sind. Bei Unklarheiten ist es hilfreich, noch einmal bei der zuständigen Stelle um Informationen zu bitten.

Die Rechte und Pflichten von Azubi und Ausbildungsbetrieb

Im Netzwerk von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ergeben sich für Dich als Azubi und dem Ausbildungsbetrieb spezielle Rechte und Pflichten. Um was es dabei geht, haben wir Dir hier zusammengestellt. Detaillierte Infos findest Du immer in deinem Ausbildungsvertrag. Es ist also wichtig, dass Du diese Unterlage liest und die Vorgaben Deines Betriebes im Blick hast.

  • Zu deinen Pflichten als Azubi gehört die Bereitstellung der eigenen Arbeitsleistung für den Betrieb. Das heißt für Dich ganz konkret: Komme pünktlich zur Arbeit. Außerdem hast Du die Arbeiten, mit denen Du beauftragt wirst, nach besten Möglichkeiten zu erledigen.
  • Da der Arbeitgeber Dir gegenüber weisungsbefugt ist, hast Du seinen Aufforderungen zu folgen. Zudem hast Du eine Treuepflicht. Sie beinhaltet unter anderem, dass Du den Betrieb vor Schaden bewahrst. So darfst Du zum Beispiel keine Betriebsgeheimnisse an Dritte weitergeben.
  • Du musst Dich bei Arbeitsunfähigkeit durch einen Anruf oder persönliches Erscheinen abmelden.
  • Natürlich hat der Katalog von Rechten und Pflichten eines Azubis Grenzen. Weiterführende Informationen über die Rahmenbedingungen findest Du in Deinem eigenen Arbeitsvertrag sowie in der Ausbildungsrahmenverordnung für einen bestimmten Beruf.

  • Der Betrieb verpflichtet sich dazu, Dir diejenigen Qualifikationen zu vermitteln, die für Deinen Beruf notwendig sind. Was das im Einzelnen ist, kannst Du in der Ausbildungsverordnung nachlesen. Außerdem gibt es im Betrieb eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, der für Dich Hauptansprechpartner ist.
  • Der Betrieb stellt Dir kostenloses Werkzeug sowie Werkstoffe zur Verfügung, die Du zur Erledigung Deiner Arbeiten brauchst.
  • Der Betrieb hat den Azubi dazu anzuhalten, die Berufsschule zu besuchen und ein Berichtsheft bezüglich des Ausbildungsablaufes zu führen.
  • Nicht zuletzt kümmert sich Dein Ausbildungsbetrieb darum, dass Du in Deiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert und körperlich nicht gefährdet wirst.

Ist die Mitte einer Ausbildung erreicht, wird in vielen Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung durchgeführt, der zum Ende der Berufsausbildung eine Abschlussprüfung folgt. Im Handwerk heißt diese beispielsweise Gesellenprüfung. Die Prüfungen werden von den jeweils zuständigen Kammern durchgeführt, je nach Berufsfeld sind dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) oder die Landwirtschaftskammer (LWK). Die Anmeldung für die Prüfung übernimmt Dein Ausbildungsbetrieb. Die Prüfungen sind für Dich als Azubi kostenlos. Stattdessen kommt der Ausbildungsbetrieb für die Gebühren auf. Eventuell anfallende Übernachtungs- oder Fahrtkosten sind von Dir selbst zu tragen.