Egal, ob Du Dich für ein Handwerk ausbilden lässt oder Dich für einen Beruf in der Industrie entscheidest: Viele der angebotenen Ausbildungen sind „dual“. Das bedeutet, dass Du im Ausbildungsbetrieb in die Praxis Deines Berufs eingeführt wirst und parallel die Schulbank in der Berufsschule drücken musst. Diese beiden Bereiche sind die großen Säulen der Ausbildung, die untrennbar miteinander verknüpft sind. Aufgrund der bestehenden Berufsschulpflicht ist Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, Dich für den Schulunterricht freizustellen. Er meldet Dich im Regelfall vor Ausbildungsbeginn bei der Schule an. In einigen Berufen wird die Praxisausbildung durch überbetriebliche Lerneinheiten ergänzt. Diese Lernblöcke vermitteln Dir zum Beispiel umfangreiches Fachwissen oder den Umgang mit neuen Verfahren.
Ausbildungdauer
Abhängig ist die Ausbildungsdauer vom jeweiligen Berufsbild, grundsätzlich gibt es allerdings keine komplett einheitliche Regelung. Laut Berufsbildungsgesetz gelten folgende Eckdaten als Empfehlung: Eine Ausbildung sollte nicht länger als drei und nicht weniger als zwei Jahre andauern. Tatsächlich zeigt sich in der Praxis, dass mittlerweile Berufsausbildungen mit bis zu 3,5 Jahren Ausbildungsdauer zum Standard gehören. Welcher Zeitraum für die Ausbildung in einem bestimmten Beruf festgesetzt ist, wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Im Detail sehen die Mindestausbildungsdauern wie folgt aus:
Die Antragsstellung für Deine Ausbildungsverkürzung
Kannst Du die entsprechenden Leistungen vorweisen und interessierst Dich für eine Ausbildungsverkürzung, dann stellst Du gemeinsam mit Deinem Ausbilder einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Ein Blick auf den Stempel auf Deinem Ausbildungsvertrag verrät Dir, welche Stelle für Dich zuständig ist: etwa die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die Kammern der freien Berufe. Bist Du noch minderjährig, so muss der Vertrag zusätzlich von Deinen Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
Idealerweise stellst Du den Antrag zu Beginn Deiner Ausbildung, spätestens jedoch kurz vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. Beachte, dass die Regelungen diesbezüglich in den verschiedenen Bundesländern nicht komplett einheitlich sind. Bei Unklarheiten ist es hilfreich, noch einmal bei der zuständigen Stelle um Informationen zu bitten.
Die Rechte und Pflichten von Azubi und Ausbildungsbetrieb
Im Netzwerk von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule ergeben sich für Dich als Azubi und dem Ausbildungsbetrieb spezielle Rechte und Pflichten. Um was es dabei geht, haben wir Dir hier zusammengestellt. Detaillierte Infos findest Du immer in deinem Ausbildungsvertrag. Es ist also wichtig, dass Du diese Unterlage liest und die Vorgaben Deines Betriebes im Blick hast.