azubify - Deine Berufsschule

Die Berufsschule – wichtigste Fragen und Antworten rund um Deine duale Ausbildung

Berufsschule – was ist das eigentlich?

In der Berufsschule werden die theoretischen Inhalte Deiner Ausbildung und Deines späteren Berufs vermittelt. Im Unterricht verbesserst Du Dein Allgemeinwissen und hast Fächer, die genau auf das Aufgabenfeld Deiner Berufswahl zugeschnitten sind. Damit bildet die Berufsschule einen Teil der dualen Ausbildung. Weitere nötige Fachkenntnisse werden durch die praktische Tätigkeit in Deinem Ausbildungsbetrieb vermittelt, welcher dementsprechend die zweite Säule der dualen Ausbildung darstellt. Egal, für welche Ausbildung Du Dich in Deutschland also entscheidest – sie findet an mindestens zwei verschiedenen Orten statt.

Wie ist Dein Unterricht aufgebaut?

Dein Unterricht in der Berufsschule umfasst etwa acht bis zwölf Stunden in der Woche, Du hast also etwa ein bis zwei Berufsschultage wöchentlich. Die restliche Ausbildungszeit verbringst Du in Deinem Ausbildungsbetrieb, trotzdem gelten Deine Stunden in der Berufsschule als ganz normale Arbeitszeit. In einigen Ausbildungsberufen werden die Unterrichtszeiten auch in Blöcke eingeteilt. Der Blockunterricht sieht dann so aus, dass Du abwechselnd mehrere Wochen am Stück in der Schule bist und danach wieder im Betrieb arbeitest. Zu den allgemeinbildenden Fächern an Berufsschulen zählen beispielsweise Mathematik, Deutsch, Politik und häufig auch Religion. Im fachlichen Unterricht geht es um die Kenntnisse, die Du für Deinen Beruf brauchen wirst, zum Beispiel Einzelhandelsprozesse, Controlling oder das Erlernen und Verstehen spezieller Fachbegriffe.

Wie erfolgt Deine Anmeldung in der Berufsschule?

Bevor Du Dich an einer Berufsschule anmelden kannst, musst Du einen Ausbildungsvertrag für den entsprechenden Beruf vorweisen. Zuerst steht also eine Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Zeugnissen, Lebenslauf und Vorstellungsgespräch an. Wenn Du also eine Zusage der Ausbildungsstelle bekommen hast, musst Du in der Regel nur noch ein ausgefülltes Anmeldeformular bei der Berufsschule einreichen. Achtung: Manchmal verlangen Berufsschulen zusätzlich einen Eignungstest.

Deine Pflichten und Rechte in der Berufsschule

In der Berufsschule hast Du sowohl Rechte als auch Pflichten.

Zu Deinen Rechten gehört, dass Du auf jeden Fall eine Berufsschule besuchen darfst, wenn Du eine Ausbildung begonnen hast. Dieses Recht hast Du auch, wenn Du noch nicht das Alter erreicht hast, ab dem Du berufsschulpflichtig bist. Einen anderen Anspruch, den die Berufsschule erfüllen muss, sind gute Unterrichtsvoraussetzungen. Die Klasse darf nicht überfüllt sein, der Unterricht sollte alle Inhalte, die fachrelevant sind, abdecken und Du hast das Recht auf aktuelle Fachbücher. Kosten für die Werkzeuge, Mittel und Unterlagen, die Du zwingend für die Teilnahme an den Prüfungen benötigst, müssen vom Betrieb bezahlt werden. Darunter fallen aber nicht die Lehrbücher, Unterlagen oder anderen Gegenstände, die während des Unterrichts in Verwendung sind. Außerdem hast Du das Recht auf zehn Tage Bildungsurlaub im Jahr, wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast.

Zu Deinen Pflichten als Azubi gehört, dass Du pünktlich in der Berufsschule erscheinst und Dich bei Krankheitsfällen beim Lehrer abmeldest. Dafür benötigst Du zusätzlich ein Attest. Du darfst den Unterricht außerdem nicht stören und musst Deinen Ausbildungsnachweis sorgfältig führen. Verhältst Du Dich nicht ordnungsgemäß, können Schule und Ausbildungsbetrieb Dich sogar abmahnen. Um die duale Ausbildung machen zu können, musst Du die Berufsschule besuchen und die Zwischenprüfungen sowie die Abschlussprüfung absolvieren.

Ist der Besuch der Berufsschule Pflicht?

Der Besuch einer Berufsschule ist für Dich dann Pflicht, wenn Du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast beziehungsweise nicht mehr auf eine weiterführende Schule gehst und unter 18 Jahre alt bist. Für den erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung ist sie zwangsläufig nötig, da Du dort Deine Abschlussprüfung schreibst – diese wiederum entscheidet, ob Du für Deinen Beruf qualifiziert bist oder nicht. Die genauen Bestimmungen zur Berufsschulpflicht sind zum Teil je nach Bundesland unterschiedlich aufgefasst. In manchen Bundesländern besteht die Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Andere Bundesländer schreiben eine Schulzeit von mindestens zwölf Jahren vor.

Wie oft darfst Du fehlen und was ist bei Fehlzeiten zu tun?

Unangemeldet nicht in der Klasse aufzutauchen, ist nicht gestattet. Als Auszubildender hast Du die Pflicht, zum Unterricht zu erscheinen. Solltest Du an einem Schultag krank sein, musst Du Dich noch vor Beginn des Unterrichts telefonisch beim Sekretariat oder Klassenlehrer krankmelden. Erfolgt die Krankmeldung nicht auf korrekte Weise, kannst du eine Abmahnung bekommen. Der Lohn darf Dir auch gekürzt werden und nach dem dritten unentschuldigten Fehltag hat der Arbeitgeber sogar das Recht, Dich fristlos zu kündigen. Bei längerer, aber korrekter Krankmeldung bekommst Du trotzdem bis zu sechs Wochen bezahlt.

Zwischenprüfung – Halbzeit Deiner Ausbildung

Nach der Hälfte der Ausbildung, also meist nach 1,5 Jahren, gibt es eine Zwischenprüfung. Diese läuft über die zuständige Kammer. Um die Anmeldung musst Du Dich nicht kümmern – das übernimmt der Betrieb für Dich, in welchem Du arbeitest. In manchen Branchen wird die Teilung von Abschlussprüfung und Zwischenprüfung durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt. Die Abschlussprüfung wird also in zwei Teile geteilt, die etwa ein Jahr voneinander getrennt abzulegen sind. Ob Deine Lernerfolge mündlich oder schriftlich abgefragt werden, hängt davon ab, welche Ausbildung Du machst. Es lohnt sich, vor der Zwischenprüfung fleißig zu lernen, denn die Ergebnisse werden im Zwischenzeugnis festgehalten und sind für den Ausbildungsbetrieb interessant.

Zwischenprüfung nicht bestanden? Was passiert nun?

Die bestandene Zwischenprüfung ist nicht Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist es lediglich notwendig, dass Du die Zwischenprüfung ablegst. Bei Krankheit ist diese so bald wie möglich nachzuholen.

Die Abschlussprüfung – der Abschluss Deiner Berufsausbildung

Die Abschlussprüfung ist am Ende Deiner Ausbildung zu absolvieren. Für gewöhnlich wirst Du von Deinem Betrieb bei der jeweils zuständigen Kammer angemeldet. Es ist jedoch besser, wenn Du Dich davor genau informierst, damit Du keine Termine verpasst. Die Abschlussprüfung wird von allen Auszubildenden des gleichen Berufes im gleichen Prüfungszeitraum abgelegt. Für diese Zeit musst Du Dich von Deinem Betrieb freistellen lassen. Bei Ausbildungen in der Metall- oder Elektrobranche ist die Prüfung am Ende der Ausbildung der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung.

Wie bekommst Du Deine Zulassung zur Abschlussprüfung?

Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, ist ein angemeldetes Ausbildungsverhältnis. Außerdem müssen Deine Berichtshefte vorgelegt werden, um zu beweisen, dass Du Deine Ausbildung gemacht hast. Auch die in der Ausbildungsordnung festgelegte Arbeitszeit muss von Dir eingehalten worden sein. Des Weiteren musst Du als Zugangsvoraussetzung an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Bei der Abschlussprüfung durchgefallen – Nachprüfung oder Wiederholung

Die Ausbildung gilt offiziell als erfolgreich beendet, sobald Du die Abschlussprüfung bestanden hast. Wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast, hast Du immer noch die Chance auf eine Nachprüfung – oft musst Du dann nur die entsprechenden Fächer nachholen. Hast Du keine Chance mehr auf eine solche Nachprüfung (das teilt Dir Deine zuständige Stelle schriftlich mit), kannst Du Deine Abschlussprüfung stattdessen noch zweimal komplett wiederholen. Deine Berufsausbildung kannst Du für diese Zeit laut § 21 Berufsbildungsgesetz maximal um ein Jahr verlängern.

Dreimal durchgefallen – keine Chance mehr im Beruf?

Im Fall, dass Du auch die zwei Nachprüfungen nicht bestanden hast, kannst Du die Ausbildung nicht mehr erfolgreich beenden. Demnach kannst Du auch den Ausbildungsberuf nicht ausüben. Mit etwas Glück nimmt Dich der Betrieb trotzdem auf. Nur werden Dir nicht die gleichen Aufgaben zugeteilt wie den anderen ehemaligen Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung geschafft haben. Außerdem fällt der Lohn ohne abgeschlossene Ausbildung geringer aus. Dennoch heißt das nicht, dass Du nicht noch eine Ausbildung in einem ähnlichen Beruf anfangen kannst. Eventuell wird das ein oder andere Fach, welches Du bestanden hast, angerechnet, sodass Du schneller mit der Ausbildung fertig wirst.

Auszeichnung World Young Reader PrizeWorld Young Reader Prize in der Kategorie „A great help“
azubify-Quiz