Deine Pflichten und Rechte in der Berufsschule
In der Berufsschule hast Du sowohl Rechte als auch Pflichten.
Zu Deinen Rechten gehört, dass Du auf jeden Fall eine Berufsschule besuchen darfst, wenn Du eine Ausbildung begonnen hast. Dieses Recht hast Du auch, wenn Du noch nicht das Alter erreicht hast, ab dem Du berufsschulpflichtig bist. Einen anderen Anspruch, den die Berufsschule erfüllen muss, sind gute Unterrichtsvoraussetzungen. Die Klasse darf nicht überfüllt sein, der Unterricht sollte alle Inhalte, die fachrelevant sind, abdecken und Du hast das Recht auf aktuelle Fachbücher. Kosten für die Werkzeuge, Mittel und Unterlagen, die Du zwingend für die Teilnahme an den Prüfungen benötigst, müssen vom Betrieb bezahlt werden. Darunter fallen aber nicht die Lehrbücher, Unterlagen oder anderen Gegenstände, die während des Unterrichts in Verwendung sind. Außerdem hast Du das Recht auf zehn Tage Bildungsurlaub im Jahr, wenn Du das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast.
Zu Deinen Pflichten als Azubi gehört, dass Du pünktlich in der Berufsschule erscheinst und Dich bei Krankheitsfällen beim Lehrer abmeldest. Dafür benötigst Du zusätzlich ein Attest. Du darfst den Unterricht außerdem nicht stören und musst Deinen Ausbildungsnachweis sorgfältig führen. Verhältst Du Dich nicht ordnungsgemäß, können Schule und Ausbildungsbetrieb Dich sogar abmahnen. Um die duale Ausbildung machen zu können, musst Du die Berufsschule besuchen und die Zwischenprüfungen sowie die Abschlussprüfung absolvieren.
Ist der Besuch der Berufsschule Pflicht?
Der Besuch einer Berufsschule ist für Dich dann Pflicht, wenn Du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast beziehungsweise nicht mehr auf eine weiterführende Schule gehst und unter 18 Jahre alt bist. Für den erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung ist sie zwangsläufig nötig, da Du dort Deine Abschlussprüfung schreibst – diese wiederum entscheidet, ob Du für Deinen Beruf qualifiziert bist oder nicht. Die genauen Bestimmungen zur Berufsschulpflicht sind zum Teil je nach Bundesland unterschiedlich aufgefasst. In manchen Bundesländern besteht die Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Andere Bundesländer schreiben eine Schulzeit von mindestens zwölf Jahren vor.
Wie oft darfst Du fehlen und was ist bei Fehlzeiten zu tun?
Unangemeldet nicht in der Klasse aufzutauchen, ist nicht gestattet. Als Auszubildender hast Du die Pflicht, zum Unterricht zu erscheinen. Solltest Du an einem Schultag krank sein, musst Du Dich noch vor Beginn des Unterrichts telefonisch beim Sekretariat oder Klassenlehrer krankmelden. Erfolgt die Krankmeldung nicht auf korrekte Weise, kannst du eine Abmahnung bekommen. Der Lohn darf Dir auch gekürzt werden und nach dem dritten unentschuldigten Fehltag hat der Arbeitgeber sogar das Recht, Dich fristlos zu kündigen. Bei längerer, aber korrekter Krankmeldung bekommst Du trotzdem bis zu sechs Wochen bezahlt.