Wer viel arbeitet und viel lernt, der braucht auch Erholungsphasen. Das galt schon in Deiner Schulzeit, als Du regelmäßig Ferien hattest. Mit dem Beginn Deiner Ausbildung musst Du Dich nun nicht mehr nach den Schulferien richten, sondern kannst Deinen Urlaub selbst planen. Wie viele Urlaubstage Dir dabei zustehen, welche Sonderkonditionen es gibt und was Du tun musst, solltest Du während des Urlaubs krank werden, erfährst Du hier.
Urlaubsanspruch – was steht Dir in Deiner Ausbildung zu?
Per Gesetz hast Du ein Recht auf Urlaub, um Dich von der Arbeit zu erholen. Während der Ausbildung sind Deine Urlaubstage pro Kalenderjahr in Deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dabei solltest Du beachten, dass zwischen Werk- und Arbeitstagen unterschieden wird.
Als Werktage gelten die Tage von Montag bis Samstag (sechs Tage) ausgenommen Sonn- und Feiertage, während mit Arbeitstagen jene Tage bezeichnet werden, an denen Du tatsächlich im Betrieb bist und arbeitest. In der Regel ist das Montag bis Freitag, was fünf Tage die Woche entspricht. Je nach Angabe im Ausbildungsvertrag musst Du die Gesamtanzahl durch fünf (Arbeitstage) oder sechs (Werktage) teilen, um auf die Wochenanzahl zu kommen.
Dein Urlaubsanspruch ist aber auch je nach Alter gesetzlich festgelegt. So unterscheidet sich der Urlaubsanspruch für Volljährige von denen für Minderjährige. Auch mittels Tarifvertrag kann es zu Sonderregelungen bei Deinem Urlaubsanspruch kommen. Davon abgesehen gibt es weitere Sonderformen des Urlaubs, die Du nutzen kannst – und in manchen Fällen auch nutzen musst.
Während des Urlaubs in die Berufsschule?
Der in Deinem Ausbildungsvertrag vorgeschriebene Urlaubsanspruch gilt nur für Deinen Betrieb. Wenn Du eine duale Ausbildung machst und nebenher in die Berufsschule gehst, solltest Du Deinen Urlaub an die Ferienzeit anpassen. Im schlechtesten Fall kann sonst der Umstand eintreten, dass Du zwar Urlaub hast, während dieser Zeit aber trotzdem in die Schule gehen musst. Sollte das passieren, werden Dir Deine Urlaubstage der IHK zufolge nicht gegen Deine Schultage angerechnet.
Bezahlung während des Urlaubs
Während Deines Urlaubs erhältst Du weiterhin Dein normales Ausbildungsgehalt. Zusätzliche Zahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, stehen Dir nicht zu. Die Ausnahme hiervon ist, wenn diese Sonderzahlungen explizit in Deinem Ausbildungsvertrag festgelegt sind. In diesem Fall hast Du einen Anspruch darauf.
Wie reichst Du Deinen Urlaub richtig ein?
Es ist so weit: Du hast die Probezeit bestanden und möchtest nun Deinen ersten offiziellen Urlaub einreichen. Die folgenden Tipps helfen Dir dabei, bei Deiner Planung und Deinem Urlaubsantrag alles richtig zu machen und Stolperfallen zu vermeiden.