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Urlaub in Deiner Ausbildung

Wer viel arbeitet und viel lernt, der braucht auch Erholungsphasen. Das galt schon in Deiner Schulzeit, als Du regelmäßig Ferien hattest. Mit dem Beginn Deiner Ausbildung musst Du Dich nun nicht mehr nach den Schulferien richten, sondern kannst Deinen Urlaub selbst planen. Wie viele Urlaubstage Dir dabei zustehen, welche Sonderkonditionen es gibt und was Du tun musst, solltest Du während des Urlaubs krank werden, erfährst Du hier.

Urlaubsanspruch – was steht Dir in Deiner Ausbildung zu?

Per Gesetz hast Du ein Recht auf Urlaub, um Dich von der Arbeit zu erholen. Während der Ausbildung sind Deine Urlaubstage pro Kalenderjahr in Deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dabei solltest Du beachten, dass zwischen Werk- und Arbeitstagen unterschieden wird.

Als Werktage gelten die Tage von Montag bis Samstag (sechs Tage) ausgenommen Sonn- und Feiertage, während mit Arbeitstagen jene Tage bezeichnet werden, an denen Du tatsächlich im Betrieb bist und arbeitest. In der Regel ist das Montag bis Freitag, was fünf Tage die Woche entspricht. Je nach Angabe im Ausbildungsvertrag musst Du die Gesamtanzahl durch fünf (Arbeitstage) oder sechs (Werktage) teilen, um auf die Wochenanzahl zu kommen.

Dein Urlaubsanspruch ist aber auch je nach Alter gesetzlich festgelegt. So unterscheidet sich der Urlaubsanspruch für Volljährige von denen für Minderjährige. Auch mittels Tarifvertrag kann es zu Sonderregelungen bei Deinem Urlaubsanspruch kommen. Davon abgesehen gibt es weitere Sonderformen des Urlaubs, die Du nutzen kannst – und in manchen Fällen auch nutzen musst.

Urlaubsanspruch für Volljährige

Der Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch in § 3 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Hierbei hast Du als Volljährige/r Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Dies entspricht 4 Wochen. Damit hast Du genauso viele Urlaubstage wie ein normaler Angestellter im Betrieb.

Urlaubsanspruch für Minderjährige

Der Urlaubsanspruch für Minderjährige ist in § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Je nach Alter am Anfang des Kalenderjahres hast Du Anspruch auf unterschiedlich viele Urlaubstage. Bist Du zu Beginn des Jahres jünger als 18 Jahre, giltst Du vor dem Gesetz noch als minderjährig. Dadurch stehen Dir mehr Urlaubstage zu:

  • bei unter 16-Jährigen mindestens 30 Werktage
  • bei unter 17-Jährigen mindestens 27 Werktage
  • bei unter 18-Jährigen mindestens 25 Werktage

Beachte, dass hier Werktage vorgegeben sind und Du entsprechend umrechnen musst, um Deine Wochenanzahl herauszufinden.

Ein Tarifvertrag kann Dir mehr Urlaubstage zusichern, und im besten Fall vielleicht sogar zusätzliche Sonderzahlungen. Findest Du in Deinem Ausbildungsvertrag mehr Urlaubstage als gesetzlich festgelegt, kann ein Tarifvertrag der Grund dafür sein. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags, nicht der vom Arbeitsrecht vorgeschriebene Mindesturlaubsanspruch für Auszubildende.

Unter Umständen kann Dir ein Sonderurlaub bewilligt werden. Dies gilt jedoch nur für Ausnahmesituationen, wie etwa den Tod eines nahestehenden Angehörigen, die Geburt eines Kindes oder einen Gerichtstermin, zu dem Du erscheinen musst. Laut Tarifvertrag steht Dir auch ein Sonderurlaub zu, wenn Du gerade umziehst oder wenn Du ein Kind hast, das erkrankt ist und das von Dir gepflegt werden muss.

Während Deiner Ausbildung kann es zu Situationen kommen, in denen Du dazu verpflichtet bist, Urlaub zu nehmen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Betrieb für einen gewissen Zeitraum schließt, also Betriebsferien macht. In vielen Ausbildungsstätten gilt das zum Beispiel an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr. Sollte Dein Betrieb zu dieser Zeit schließen, musst Du für die dazwischenliegenden Arbeits- beziehungsweise Werktage Urlaub nehmen. Am besten planst Du Deine Urlaubstage schon am Anfang des Jahres so ein, dass Du am Ende auf jeden Fall noch genügend übrighast, um während der Betriebsferien Urlaub nehmen zu können.

Für eine berufliche Fortbildung oder politische Weiterbildung darfst Du auch als Azubi einen Bildungsurlaub beantragen. Generell stehen Dir fünf Tage pro Jahr für Deine Weiterbildung zur Verfügung, die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Aber Vorsicht: Bisher gelten diese Regelungen nur in zwölf von sechzehn Bundesländern und sind dort im Landesgesetz festgehalten. Am besten informierst Du Dich im Vorfeld, ob Du in Deinem Bundesland einen Anspruch auf Bildungsurlaub hast.

Urlaub während der Probezeit?

In der Regel dauert die Probezeit sechs Monate. Während dieser Zeit ist es Dir leider nicht erlaubt, Deine im Ausbildungsvertrag festgelegten Urlaubstage in Anspruch zu nehmen. Eine Ausnahme von dieser Regel kann der Sonderurlaub darstellen. Für den Erholungsurlaub gilt jedoch: Damit musst Du warten, bis Du die Probezeit hinter Dir hast.

Eine weitere Ausnahme gilt für den Pflichturlaub. Hat der Betrieb geschlossen, bist Du verpflichtet, ebenfalls Urlaub zu nehmen, auch wenn Du noch in der Probezeit bist. Abgesehen davon kann Dir Dein Betrieb aus Kulanz früher Urlaub gewähren.

Einen Antrag auf Urlaub darfst Du übrigens auch erst nach Beendigung der Probezeit bei Deinen Vorgesetzten einreichen.

Während des Urlaubs in die Berufsschule?

Der in Deinem Ausbildungsvertrag vorgeschriebene Urlaubsanspruch gilt nur für Deinen Betrieb. Wenn Du eine duale Ausbildung machst und nebenher in die Berufsschule gehst, solltest Du Deinen Urlaub an die Ferienzeit anpassen. Im schlechtesten Fall kann sonst der Umstand eintreten, dass Du zwar Urlaub hast, während dieser Zeit aber trotzdem in die Schule gehen musst. Sollte das passieren, werden Dir Deine Urlaubstage der IHK zufolge nicht gegen Deine Schultage angerechnet.

Bezahlung während des Urlaubs

Während Deines Urlaubs erhältst Du weiterhin Dein normales Ausbildungsgehalt. Zusätzliche Zahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, stehen Dir nicht zu. Die Ausnahme hiervon ist, wenn diese Sonderzahlungen explizit in Deinem Ausbildungsvertrag festgelegt sind. In diesem Fall hast Du einen Anspruch darauf.

Da der Urlaub deiner Erholung dienen soll, darfst Du während dieser Zeit nicht arbeiten. Weder für deinen Betrieb noch in einem Nebenjob. Zusätzliche Zahlungen während des Urlaubs müssen in Deinem Ausbildungsvertrag festgehalten sein. Mit einem Tarifvertrag hast Du bessere Chancen auf Sonderzahlungen.

Generell bist Du gesetzlich verpflichtet, Deine Urlaubstage zu nehmen, da sie der Erholung dienen sollen. Eine Auszahlung ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme ist mit §7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz gegeben: Wenn Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast, aber noch Urlaubstage übrighast, die Du aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen konntest, steht der Betrieb in der Pflicht, sie abzugelten, also Dir diese Urlaubstage auszuzahlen.

Wie reichst Du Deinen Urlaub richtig ein?

Es ist so weit: Du hast die Probezeit bestanden und möchtest nun Deinen ersten offiziellen Urlaub einreichen. Die folgenden Tipps helfen Dir dabei, bei Deiner Planung und Deinem Urlaubsantrag alles richtig zu machen und Stolperfallen zu vermeiden.

Wichtig ist, dass Du frühzeitig anfängst, Deinen Jahresurlaub zu planen. Hierbei solltest Du auch die Zeiten beachten, in denen der Betrieb geschlossen hat und Du dazu gezwungen bist, Urlaub zu nehmen. Mithilfe von Feiertagen, die auf Arbeitstage fallen, und Brückentagen kannst Du zusätzlich Urlaubstage sparen und mehr von Deinem Urlaub haben.

Bei Deiner Urlaubsplanung solltest Du Dich vorher mit Deinen Kollegen absprechen, damit ihr eure Urlaube aufeinander abstimmen könnt. Außerdem verringerst Du so die Gefahr, dass Dein Arbeitgeber Deinen Antrag ablehnt, weil zur selben Zeit bereits drei andere Leute Urlaub genommen haben.

Sobald Datum, Zeitraum und Dauer geklärt sind, wird es Zeit für den Urlaubsantrag bei Deinen Vorgesetzten. Dieser sollte schriftlich und so früh wie möglich erfolgen, damit Dein Arbeitgeber sich darauf einstellen und Deinen Urlaub einplanen kann.

Solltest Du nach einem Monat keine Reaktion auf Deinen Antrag erhalten haben, gilt das als Zusage und Du darfst Deinen Urlaub wie geplant antreten. Zur Sicherheit solltest Du aber lieber noch mal nachfragen für den Fall, dass Dein Antrag untergegangen oder Deine E-Mail im Spamordner gelandet ist. Machst Du nämlich unangekündigt Urlaub, kann dies zu einer Kündigung führen.

Deine Ausbildungsstätte darf Deinen Urlaubsantrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, zum Beispiel aufgrund von bereits vorgeschriebenen Betriebsferien. Auch soziale Gründe können zur Ablehnung Deines Antrags führen. So werden Auszubildende und Angestellte mit Kindern bei der Urlaubsplanung in der Regel vorgezogen.

Urlaubstage sind kein Luxus. Im Gegenteil, denn Du bist dazu verpflichtet, sie im aktuellen Kalenderjahr zu nutzen. Nur aus wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen darfst Du Deine Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen. Aber Vorsicht: Wenn Du sie nicht rechtzeitig im neuen Jahr aufbrauchst, verfallen sie am 31. März.

Gerade in stressigen Zeiten muss uns der Körper manchmal dazu zwingen, eine Pause einzulegen. Leider geschieht das nur zu oft an den Wochenenden oder sogar im Urlaub. Aber keine Sorge, Dein Urlaub ist damit nicht automatisch verwirkt, nur weil Du ihn krank im Bett verbringen musst. Ruf am besten direkt in deinem Ausbildungsbetrieb an und melde Dich krank. Anschließend solltest Du Dir so schnell wie möglich eine Krankmeldung von Deinem Arzt holen und diese an deinen Betrieb schicken. Das gilt auch, wenn Du gerade Urlaub im Ausland machst und dort krank wirst. Dadurch wird Dir diese Zeit laut § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf deine Urlaubstage angerechnet.

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